London/Calais. Großbritannien drückt bei Güterverkehrsunternehmen, die wegen des massiven Flüchtlingsproblems seit Wochen deutlich länger als gewohnt für die Überquerung des Ärmelkanals brauchen, ein Auge zu. Laut Informationen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) gibt es ab sofort einige Erleichterungen im Hinblick auf die Anwendung der Sozialvorschriften bei der Kanalüberquerung zwischen Dover und Calais.
Demnach hat das britische Verkehrsministerium (Department for Transport) befristete Lockerungen der Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer angeordnet, die im Großbritannien-Verkehr unterwegs sind und derzeit aufgrund der Behinderungen im nordfranzösischen Fährhafen Calais und am Eurotunnel stundenlang auf englischer Seite im Stau stehen. Die Regeländerung bezieht sich aber nur auf das Verkehrschaos auf der Autobahn M 20 in Richtung des Fährhafens Dover in der Grafschaft Kent.
Tägliche Lenkzeit darf ausnahmsweise elf Stunden betragen
Die zeitliche Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten gilt seit dem 30. Juli 2015 für 30 Tage während der sogenannten Operation Stack, bei der die Polizei wartende Lkw auf die Standstreifen der M 20 verweist. Innerhalb dieses Zeitraums wird die in der Europäischen Union geltende tägliche Lenkzeitbegrenzung bei Fahrern, die von Kent auf das europäische Festland oder umgekehrt wollen, von neun Stunden auf elf Stunden erweitert. Zeitgleich ist es erlaubt, die tägliche Ruhezeit von elf auf neun Stunden zu reduzieren.
Die Verpflichtung, nach viereinhalb Stunden Lenkzeit eine 45-minütige Pause einzulegen, bleibt jedoch bestehen und wird auch rigoros kontrolliert. Das britische Verkehrsministerium betont zudem, dass auch die Arbeitszeitregelungen in diesem Zeitraum in Kraft bleiben. Betroffene Fahrer müssen demzufolge auf der Rückseite ihrer Tachografenscheiben oder Ausdrucke die Gründe notieren, warum sie die regulär geltenden Grenzwerte überschritten haben.
Das deutsche Bundesverkehrsministerium hat die bei uns zuständige Kontrollbehörde, das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), über die zeitweiligen Erleichtungen bei der Einhaltung der Sozialvorschriften informiert.
Die Anordnung des britischen Departments for Transport und Kontaktdaten der Driver and Vehicle Standards Agency, die die Ausnahmeregelung überwacht, finden Sie unterhalb dieser Meldung im Bereich Downloads. (ag)
- GB-Anordnung zur Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten (43.5 KB, PDF)