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Gericht hält Autokamera als Beweismittel für zulässig

18.07.2017 15:48 Uhr
Gericht hält Autokamera als Beweismittel für zulässig
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Dashcam-Aufnahmen aus einen Fahrzeug bei einer mündlichen Verhandlung als Beweismittel genutzt
© Foto: Franziska Kraufmann/dpa/picture-alliance

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem konkreten Einzelfall die Aufnahmen einer Dashcam im Fahrzeug als Beweismittel herangezogen. Es gab kein Urteil, beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich.

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Stuttgart. Dürfen Aufnahmen von Autokameras vor Gericht als Beweismittel bei Schadenersatzklagen herangezogen werden? Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat das in einem konkreten Einzelfall am Montag bejaht, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete. In dem Fall ging es um einen Verkehrsunfall. Die Unfallgegner einigten sich auf einen Vergleich. Das Landgericht Rottweil hatte die Aufnahmen zuvor nicht als Beweismittel zugelassen, da sie demnach gegen das Selbstbestimmungsrecht anderer Verkehrsteilnehmer verstießen.

Das Oberlandesgericht hingegen zog die Aufnahmen in einer mündlichen Verhandlung als Beweismittel heran, betonte aber, dass es den sogenannten Dashcam-Mitschnitt des Klägers aufgrund einer Interessenabwägung „im konkreten Einzelfall tendenziell für verwertbar“ hält. Nach dem Vergleich zahlt die Unfallverursacherin zwei Drittel der Schadenssumme, der Kläger ein Drittel.

Das OLG wies in der Verhandlung beide Seiten darauf hin, dass bei einer etwaigen Revision vor dem Bundesgerichtshof dieser das Ganze anders sehen könnte. Eine veröffentlichte Entscheidung eines höheren Gerichts zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess gebe es bisher nicht, hieß es. (dpa/ag)

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