Stuttgart. Baden-Württemberg muss nach einem neuerlichen Gerichtsbeschluss bis Ende August Fahrverbote für Euro-5-Diesel mit einem Termin in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufnehmen. Weil das Land dieser Vorgabe aus vorangegangenen Urteilen bisher nicht nachgekommen sei, habe das Verwaltungsgericht Stuttgart Baden-Württemberg nun eine Frist dafür bis zum 31. August 2018 eingeräumt, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Ansonsten drohe ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Ob es dann tatsächlich zu Fahrverboten für diese Wagen vom 1. September 2019 an kommt, sei wiederum eine Frage der Verhältnismäßigkeit, sagte die Sprecherin.
Land will gegen die Entscheidung vorgehen
Gegen die Entscheidung (13 K 3813/18) vom Donnerstag ist nach Gerichtsangaben noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim möglich. Nach Angaben der Regierungsfraktion CDU werde Baden-Württemberg gegen die Entscheidung vorgehen. Für uns ist klar, dass wir dieses Mal alle Rechtsmittel nutzen müssen und wie angekündigt Rechtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen werden, sagte Fraktionschef Wolfgang Reinhart am Freitag. Der anderen Regierungspartner, die Grünen, formulierten vorsichtiger: „Innerhalb der festgelegten Frist wird die grün-schwarze Koalition festlegen, ob sie beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde einlegt.”
Im Kampf gegen schlechte Luft durch Dieselautos müssen sich vom 1. Januar 2019 an Besitzer älterer Dieselautos in der Landeshauptstadt auf Fahrverbote einstellen. Die grün-schwarze Koalition einigte sich kürzlich nach wochenlangen Verhandlungen auf Fahrverbote für Diesel der Euro-Abgasnorm 4 und schlechter. Ob es ab 2020 auch Fahrverbote für jüngere Diesel der Euronorm 5 gibt, will die Koalition bisher von der Wirkung eines Luftreinhaltepaketes abhängig machen. (dpa/sno)