Brüssel. Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 27.7. wurde die neu gefasste Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien veröffentlicht. Die Verordnung gilt
- für bestimmte gefährliche Chemikalien, die dem Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung („PIC-Verfahren“) des Übereinkommens unterliegen
- für bestimmte gefährliche Chemikalien, die in der Union oder einem Mitgliedstaat verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen
- für ausgeführte Chemikalien im Hinblick auf ihre Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung.
Im Anhang der Verordnung sind die betroffenen Chemikalien im Einzelnen aufgeführt. Im Kasten „Weitere Informationen“ finden Sie einen Link zur Verordnung. (gg/gh)