Erfurt/Frankfurt/Main. Der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) kommt ein Verstoß gegen die Friedenspflicht bei einem mehrtägigen Streik am Frankfurter Flughafen teuer zu stehen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wertete den Arbeitskampf der Vorfeldlotsen im Februar 2012 am Dienstag als rechtswidrig, weil einzelne Forderungen der Gewerkschaft in dem Arbeitskampf noch der Friedenspflicht unterlagen. Die Bundesrichter gaben im Gegensatz zu den Vorinstanzen in Hessen einer Schadenersatzklage des Flughafenbetreibers Fraport statt (1 AZR 160/14). Fraport bezifferte die Forderung für Einnahmeverluste durch Hunderte ausgefallene Flüge auf rund 5,2 Millionen Euro.
„Der von der GdF getragene, als einheitliche und unteilbare Handlung zu beurteilende Streik war rechtswidrig”, heißt es in der BAG-Entscheidung. Der Einwand der GdF, sie hätte den Streik auch ohne die der Friedenspflicht unterliegenden Forderungen geführt, sei „unbeachtlich”. Das Grundsatzurteil zum Streikrecht kann nach Einschätzung von Fachleuten Auswirkungen auf Arbeitskämpfe auch anderer Gewerkschaften haben. Schadenersatzzahlungen von Gewerkschaften für die Folgen von Arbeitskämpfen sind bisher in Deutschland eher die Ausnahme.
Die genaue Höhe der Schadenersatzzahlungen muss nun das Hessische Landesarbeitsgericht festlegen. Fraport nehme die Entscheidung zur Kenntnis, werde sie jedoch bis zur Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung nicht kommentieren, sagte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage. Die Existenz der Gewerkschaft sei durch den verlorenen Rechtsstreit nicht gefährdet, sagte GdF-Chef Matthias Maas. Die Gewerkschaft vertritt bundesweit knapp 4000 Mitglieder. (dpa/sno)