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Finanzkontrolle Schwarzarbeit bestraft unbelehrbaren Transportunternehmer zweimal

07.01.2021 11:00 Uhr
Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zoll Mindestlohn
Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben die Transport- und Logistikbranche besonders im Blick (Symbolbild)
© Foto: Hauptzollamt Potsdam

Weil er wiederholt gegen das Mindestlohngesetz verstoßen und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt hat, muss ein Transportunternehmer aus dem Raum Hof tief in die Tasche greifen.

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Regensburg. Zweifache Strafe wegen wiederholter Verstößen gegen deutsche Sozialstandards: Einem Transportunternehmer aus dem Raum Hof kam die illegale Beschäftigung seiner Fahrer teuer zu stehen. Gegen den Unternehmer gingen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gleich mehrere Anzeigen ein, wie das zuständige Hauptzollamt am Donnerstag mitteilte. Zum Verhängnis wurde dem Geschäftsmann den Angaben zufolge unter anderem, dass er seine Fahrer nicht nach dem Mindestlohngesetz entlohnte und diese auf Lohnansprüchen in Höhe von rund 64.000 Euro sitzen ließ.

Die weiteren Ermittlungen durch die Hofer Zöllner brachten demnach zu Tage, dass in den Jahren 2017 und 2018 durch den Verantwortlichen der Firma entweder falsche oder überhaupt keine Meldungen an die Sozialversicherungsträger erfolgten. Durch dieses Verhalten habe sich der Transportunternehmer in 34 Fällen rund 28.000 Euro an Beiträgen erspart. Wegen der Mindestlohnunterschreitung verhängte das Hauptzollamt Regensburg ein Bußgeld in Höhe von rund 204.000 Euro, das Amtsgericht Hof erließ wegen der hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge einen Strafbefehl über 4000 Euro.

Erneute Kontrolle, dieselben Verstöße

Großen Eindruck hinterließen die verhängten Strafen bei dem Geschäftsmann laut dem zuständigen Hauptzollamt nicht: Als die Zollbeamten kurze Zeit später das Beschäftigungsverhältnis eines Fahrers überprüfen wollten, verweigerte der Transportunternehmer demnach jegliche Mitwirkung. Wie sich herausstellte, war der Fahrer wieder nicht ordnungsgemäß angemeldet. Dieses Vergehen kostete dessen Chef erneut 1500 Euro, darüber hinaus muss er ein Bußgeld in Höhe von 1500 Euro wegen der Nichtmitwirkung bei der Betriebsprüfung bezahlen. (ag)

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KOMMENTARE


Egon

07.01.2021 - 19:18 Uhr

Wenn der Zoll direkt an den Verlader herantreten würde könnte sich was bessern und diese würden auch sehen, dass es nicht immer günstiger etc geht


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