Hamburg. Financialright bietet Fuhrunternehmen jetzt den Kauf von Forderungen an, die sich gegen das Lkw-Kartell richten. Nach eigenen Angaben reagiert der Prozessfinanzierer damit zusammen mit einem finanzstarken Investor auf die aktuell angespannte wirtschaftliche Lage in der Transportbranche und will kleinen und mittleren Unternehmen durch den Verkauf ihrer Schadensersatzansprüche schnellen Cashflow ermöglichen. Mit dem neuen Modell erhalten die Geschädigten nach der Übermittlung ihrer Lkw-Daten je nach Sach- und Dokumentenlage ein unverbindliches Angebot von bis zu 1200 Euro pro Schadenersatzforderung. Die genaue Höhe der Auszahlung sei auch abhängig von Erwerbsart und -jahr, so der Dienstleister.
„Sollten Sie also verpasst haben, sich unserer Klage gegen das Lkw-Kartell angeschlossen zu haben, bietet wir Ihnen nun die Möglichkeit diese Forderungen an uns zu verkaufen“, teilt Financialright auf der eigens dafür eingerichteten Online-Plattform mit. Der Vorteil für die betroffenen Unternehmen bestehe darin, dass sie durch den direkten Verkauf ihrer Forderungen sofort Liquidität erhielten. Die Auszahlung auf das Konto ist laut Financialright unabhängig vom Ausgang der Lkw-Kartell-Verfahren und ist demnach aufgrund des übernommenen Risikos auch niedriger als die mögliche Auszahlung infolge der gerichtlichen Entscheidung. Die angekauften Forderungen will Financialright gemeinsam mit seinem Finanzierungspartner TransAtlantis zu einem späteren Zeitpunkt selbst durchsetzen.
Financialright hat im Namen von 8500 Unternehmen geklagt
Das Lkw-Kartell bestand laut EU-Kommission von 1997 bis 2011. Die Hersteller MAN, Daimler, DAF, Iveco, Volvo/Renault und Scania hatten jahrelange Preise abgesprochen und waren dafür bereits im Sommer 2016 von der EU-Kommission mit einer Rekordgeldbuße von 2,93 Milliarden Euro belegt worden. Financialright hat bisher für über 8500 Unternehmen mit 180.000 Lkw Schadensersatzansprüche vor deutschen Gerichten geltend gemacht. Das neue Angebot der Claim Enforcement UG richte sich nach Vorgaben des Forderungskäufers nur an noch nicht rechtshängig gemachte Lkw, hieß es am Montag. (ag)