Berlin. Steuerbetrüger, Ladendieben und andere Straftäter sollen von 2016 an auch mit einem Fahrverbot bestraft werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf solle Justizminister Heiko Maas (SPD) in der zweiten Jahreshälfte 2015 vorlegen, berichtet die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post” (Samstag) unter Berufung auf Koalitionskreise. Ein Sprecher von Maas sagte am Samstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin, man prüfe die Umsetzung dieses Vorhabens aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag. „Zum Zeitplan kann ich mich derzeit nicht äußern”, ergänzte er.
Schwarz-Rot hatte im Koalitionsvertrag vereinbart: „Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen.”
Kritik kam erneut vom ADAC. „Der Führerscheinentzug hat seit jeher einen erzieherischen Charakter ausschließlich im Straßenverkehr. Und dabei muss es bleiben”, sagte ein ADAC-Sprecher. Eine Ausweitung auf andere Delikte würde diese Sanktion im Verkehr entwerten.
Sanktionen müssen passgenau verhängt wreden
Die Spitzen der Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD hatten bei einer Klausur in Göttingen am Donnerstag bekräftigt: „Es gibt zunehmend Straftäter, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt oder die gar kein Vermögen haben. Es ist aber wichtig, dass Sanktionen auch passgenau verhängt werden, um eine Wirkung zu entfalten.” Offen ist nach dpa-Informationen noch, bei welchen Delikten genau ein Führerscheinentzug als Strafe eingesetzt werden soll und wie die Pläne rechtlich umgesetzt werden.
Unionsfraktionsvize Thomas Strobl (CDU) sagte der Zeitung: „Ziel ist es, dem Richter einen erweiterten Sanktionenkatalog an die Hand zu geben.” Er ergänzte: „Gerade bei jüngeren Tätern kann ich mir sehr gut vorstellen, dass ein Fahrverbot eine größere Wirkung erzielt als dies etwa eine Geldstrafe könnte.” Es sei von der persönlichen Situation des Täters abhängig, „ob das Fahrverbot oder etwa das Verbot, einen Führerschein zu erwerben, die richtige Sanktion für die Tat” sei. „Diese Wertung soll dann richtigerweise auch durch den Richter getroffen werden, der dazu eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls vornimmt”, sagte Strobl.
Unterstützung kam vom nordrhein-westfälischen Justizminister Thomas Kutschaty (SPD), der sich schon vor einem Jahr für ein Fahrverbot für Steuersünder ausgesprochen hatte. Den Gerichten müsse ein großer Instrumentenkoffer mit passenden Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, sagte er der „Rheinischen Post”. „Denn Strafe muss den Täter da treffen, wo es wehtut. Das ist individuell sehr verschieden.” (dpa)