Der Hauptfokus des beschlossenen Gesetzes liegt laut Bundestag darauf, Verfahren der Sozialversicherung effektiver zu gestalten. Unter anderem soll die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises abgelöst werden. Stattdessen soll der Arbeitgeber diese Informationen künftig bei der Datenstelle der Rentenversicherung automatisiert abrufen können.
Daneben enthält das Gesetz auch Regelungen zu Hinzuverdienstgrenzen für Rentner. So fallen diese nun auch bei vorgezogener Altersrente ganz und bei einer Erwerbsminderungsrente werden sie angepasst. „Durch die damit einhergehende Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand kann ein Beitrag geleistet werden, dem bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken“, heißt es in der Gesetzesbegründung dazu.
„Ein vollständiger Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten ist ein Beitrag zur Rechtsvereinfachung und damit zum Bürokratieabbau, von dem alle Betroffenen und insbesondere auch die Rentenversicherung profitieren“, so die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte dagegen in seiner Stellungnahme, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf Rentner bei vorgezogener Altersrente im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit nicht entsprechend absichert.