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EuGH-Entscheidung zu Mobilitätspaket: Rückkehrpflicht für Lkw fällt

04.10.2024 10:51 Uhr | Lesezeit: 1 min
Richterhammer liegt auf EU-Flagge
Der Europäische Gerichtshof musste über Klagen verschiedener Mitgliedsländer zum Mobilitätspaket entscheiden, darunter auch zu Kabotageregeln
© Foto: picture alliance / Zoonar | DesignIt

Verschieden EU-Mitgliedsländer hatten Klage gegen Teile des Pakets erhoben. Nun hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil gefällt.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Gültigkeit des EU-Mobilitätspaketes in weiten Teilen bestätigt. Allerdings fällt die Rückkehrpflicht für Fahrzeuge. Die Lkw mussten laut den EU-Regelungen bisher alle acht Wochen zu den Betriebsstätten von Logistik- und Transportunternehmen zurückkehren.

Der Gesetzgeber habe nicht aufgezeigt, dass er beim Erlass der Regelungen genügend Information hatte, um beurteilen zu können, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, so die Richter laut Mitteilung des EuGH.

Unter anderem gegen die Rückkehrpflicht für Lkw hatten die Länder Zypern, Litauen, Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Polen und Malta im Oktober 2020 Klage eingereicht. Insgesamt hatten die Länder 14 neue Regelungen des Pakets beim EuGH beanstandet.

Unter die Klagen fielen etwa:

  • die neuen Kabotageregeln;
  • die Verpflichtung der Fahrer, nach spätestens vier Wochen entweder nach Hause oder zu ihrem Stammunternehmen zurückzukehren;
  • die Entsenderegeln für Lkw-Fahrer;
  • das Verbot für Lkw-Fahrer, ihre wöchentlichen Ruhezeiten nicht im Fahrzeug verbringen zu dürfen;
  • die Mindestanforderungen an Niederlassungen im Ausland sowie
  • die Kontrollmöglichkeiten über den Tachographen.

Bei allen übrigen beanstandeten Regelungen außer der Rückkehrpflicht für die Fahrzeuge seien die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung, das Diskriminierungsverbot, die gemeinsame Verkehrspolitik, der freie Dienstleistungsverkehr, der Niederlassungsfreiheit, für den freien Warenverkehr, die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sowie der Umweltschutz nicht offensichtlich vom Gesetzgeber überschritten worden, so die Richter.

Mit dem Urteil folgen die Richter der Empfehlung des Generalanwalts vom November 2023

"Ein zentraler Bestandteil des Mobilitätspakts ist mit der gekippten Lkw-Rückkehrpflicht nicht mehr in Kraft“, reagierte der verkehrspolitische Sprecher der FDP im Europäischen Parlament Jan-Christoph Oetjen (MdEP) auf die Gerichtsentscheidung.

Der Wettbewerb im Binnenmarkt müsse unter fairen Spielregeln stattfinden. Ohne die Rückkehrpflicht sei das nicht mehr der Fall. „Der Ball liegt jetzt bei der Europäischen Kommission. Diese muss jetzt dringend Vorschläge machen, wie sie diese Problematik beheben will."

Auch Markus Ferber, CSU-Mitglied des Europäischen Parlaments, sieht den Ball bei der Rückkehrpflicht bei der EU-Kommission. Diese müsse eine neue Lösung finden, um mögliche negative Auswirkungen auf faire Wettbewerbsbedingungen zu vermeiden.

"Darüber hinaus sind nun die Mitgliedsstaaten gefragt, die gerichtlich bestätigten Regelungen auch zu kontrollieren und durchzusetzen. Hier gibt es in vielen Ländern noch massiven Nachholbedarf.“

Zudem begrüßte Ferber das Urteil aber grundsätzlich: "Mit der Entscheidung, die Klagen von sieben EU-Ländern größtenteils abzuweisen, haben die Richter endlich Rechtsklarheit im langjährigen Streit über Arbeitsbedingungen in der Straßenverkehrsbranche hergestellt." Mit dem EU-Mobilitätspaket habe der Gesetzgeber die richtigen Rahmenbedingungen für faire Arbeitsbedingungen und sichere Straßen geschaffen.

"Ich freue mich, dass der EuGH nun zu der Entscheidung gekommen ist, diese Errungenschaften nicht aufs Spiel zu setzen. Die Kernelemente des Mobilitätspakets wurden in ihrer Gültigkeit bestätigt. Dazu gehört das Herzstück des Pakets, die Verordnung zu Lenk- und Ruhezeiten, welche Bestand haben wird."

Auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßte das Urteil grundsätzlich. Das Gericht habe insbesondere klargestellt, dass die EU-Dienstleistungsfreiheit nicht unbeschränkt gilt und Transportdienstleistern für das dauerhafte Erbringen von Leistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten die Freiheit zur Niederlassung über Tochtergesellschaften offensteht. 

Der Verband bedauerte aber ebenfalls, dass die Rückkehrpflicht für die Fahrzeuge aufgehoben wurde und forderte den EU-Gesetzgeber auf, rasch nachzujustieren.

Auch der Internationale Transportverband IRU meldete sich zu Wort: Die Aufhebung der Rückkehrpflicht für Fahrzeuge sei eindeutig. Damit entfalle die Rechtsgrundlage für alle Sanktionen, die gegen Transportunternehmen wegen eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verhängt wurde. Allerdings sei es aufgrund des Aufhebungsgrundes ungewiss, ob die EU einen neuen Regulierungsversuch unternehmen werde.

Es sei nicht klar, ob die Europäische Kommission versuchen werde, mit einer Studie über die Verhältnismäßigkeit und Auswirkungen der Maßnahme mehr Informationen bereitzustellen und anschließend einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen werde, oder ob das Urteil das Ende des Versuchs sei, eine Lkw-Rückkehrpflicht in der EU durchzusetzen.

(Der Beitrag wurde am 4.Oktober um 11:10 Uhr und um 18:10 Uhr aktualisiert)

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