Neue Funktionen, zuverlässige Daten: Der DTCO 4.1 ist da!
Das Jahr 2023 steht ganz im Zeichen des Fahrtenschreibers: Die ersten Neufahrzeuge rollen mit dem neuen VDO-Tachographen vom Band und läuten damit eine neue Ära des Fahrtenschreibers ein. Bis August 2025 müssen alle Bestandsfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die international eingesetzt werden, mit einem solchen Tachographen der zweiten Version ausgestattet werden.
Bessere Arbeitskonditionen, gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Sicherheit im Straßenverkehr – das sind die Ziele des EU-Mobilitätspakets 1, dessen Regelungen bereits seit 2019 sukzessive umgesetzt werden. Neben Veränderungen beim Thema Ruhezeit betrifft dies vor allem die Pflichten zum Nachweis von Kabotagefahrten und der Entsendung von Fahrpersonal. Um dies kontrollieren und durchsetzen zu können, kommt seit 2023 der neue intelligente VDO-Tachograph der zweiten Version zum Einsatz. „Wir freuen uns sehr, dass unser DTCO 4.1 pünktlich zum angepeilten Marktstart als erstes Gerät sämtliche nötigen Sicherheitszertifizierungen und die Typenzulassung des Kraftfahrtbundesamtes erhalten hat“, sagt Dirk Gandras, der bei Continental die Entwicklung von Tachographen leitet.
Neue Funktionen für mehr Sicherheit
Der DTCO 4.1 bringt neue und teilweise veränderte Funktionen mit sich und liefert zuverlässige Daten für effizientere Kontrollen im internationalen Güterverkehr:
- Für die verbesserte Dokumentation von Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen werden die Fahrzeugposition und Grenzübertritte über ein GNSS-Modul (Globales Navigationssatellitensystem) automatisch erkannt und im Massenspeicher erfasst.
- Eine Bluetooth-Schnittstelle sorgt für mehr Konnektivität, sodass das Auslesen und Steuern des Tachographen über externe Geräte wie Smartphones problemlos möglich ist. Dafür steht Fahrern beispielsweise die VDO Fleet App zur Verfügung.
- Bereits aus dem Vorgängermodell bekannt ist die ITS-Schnittstelle (Intelligent Transportation Systems), die für die neue Version der Fahrtenschreiber nun verpflichtend ist und mit der künftig viele weitere Funktionen möglich werden.
- Zudem ist der DTCO 4.1 schon heute geeignet für die neuen Fahrerkarten mit ihrer von 28 auf 56 Tage erweiterten Speicherkapazität, die Ende 2024 verpflichtend wird.
Zeitplan der Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Version
AUGUST 2023
Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Version ausgestattet sein.
ENDE 2024
Die alten analogen / digitalen Fahrtenschreiber müssen in allen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als
3,5 Tonnen ersetzt sein.
AUGUST 2025
Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und einem intelligenten Fahrtenschreiber der 1. Version müssen nachgerüstet sein.
JULI 2026
Auch Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern der 2. Version ausgerüstet sein.
Mehr Transparenz und neue datenbasierte Services
Dank der Fähigkeit des Tachographen, vertrauenswürdige, sichere und eindeutig zuzuordnende Daten zu erstellen, ermöglicht er künftig weitere datenbasierte Services, die den Betreibern von Nutzfahrzeugflotten die Arbeit erleichtern. Ein Beispiel hierfür ist die Integration von Maut-Serviceleistungen, die sogenannte Tachographenmaut, die Continental ab 2024 gemeinsam mit verschiedenen Mautdienstleistern anbieten wird. Die dafür nötige Konnektivität in die Continental Cloud wird durch die Plug-and-play-Lösung VDO Link bereitgestellt. „Wir wollen diese Servicelandschaft für Flotten und Fahrpersonal kontinuierlich weiter ausbauen“, sagt Dirk Gandras über die Zukunft des Tachographen.
"Wir wollen die Servicelandschaft für Flotten und Fahrpersonal kontinuierlich weiter ausbauen."
Dirk Gandras, Leitender Entwickler Tachographen bei Continental
Umrüsten – aber wann?
In den kommenden Jahren wird der intelligente Tachograph der zweiten Version verpflichtend für immer mehr Fahrzeugkategorien. Zum Start am 21. August 2023 waren die neu zugelassenen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht an der Reihe. Bis August 2025 folgen Bestandsfahrzeuge, die international eingesetzt werden. Neu ist, dass Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend fahren, ab Juli 2026 einen Tachographen benötigen. „Um Ausfallzeiten durch zusätzliche Werkstattaufenthalte zu vermeiden, empfehlen wir, sich frühzeitig um die Umrüstung zu kümmern und sie etwa im Zuge der vorgeschriebenen Tachographenprüfung durchzuführen“, sagt Dirk Gandras. „So können auch Bestandsflotten schon heute von den neuen Funktionen des DTCO 4.1 profitieren.“
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