Derzeit müssen sich in mehreren EU-Staaten tätige Unternehmen mit bis zu 27 verschiedenen nationalen Mehrwertsteuersystemen auseinandersetzen, jedes mit eigenen Meldepflichten. Das kann laut der EU-Kommission zu einem hohen Verwaltungsaufwand und hohen Kosten führen. Mit ein Grund für die Kommission – neben dem Erschweren von Mehrwertsteuerbetrug – einen Vorschlag für eine Reform vorzulegen.
Neben der Umstellung auf digitale Meldungen sollen grenzüberschreitend tätige Unternehmer künftig die Option haben, sich in einem einzigen Mitgliedstaat registrieren zu lassen, um ihre Waren an Verbraucher in der gesamten EU zu verkaufen oder zur Lagerung in andere Mitgliedstaaten zu verbringen.
Das soll ihnen laut EU ermöglichen ihre Mehrwertsteuerpflichten über ein einziges Online-Portal zu erledigen. Sie können in nur einer Sprache mit der Steuerverwaltung des Mitgliedstaats, in dem sie sich registriert haben, kommunizieren, auch wenn sie EU-weit tätig sind.
Nun hat sich der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) in einer Stellungnahme zu den Vorschlägen aus Brüssel geäußert.
Weg frei für nationale E-Rechnung
Zum einen begrüßt er den Vorschlag unter dem Titel „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“. Einen Rechtsrahmen für ein einheitliches und harmonisiertes System mit digitalen Meldepflichten zu schaffen sei die Basis für ein zeitgemäßes Mehrwertsteuersystem, heißt es in der Stellungnahme des Verbands.
Auch das nationale E-Rechnungssysteme eingerichtet werden können, findet er gut, ebenso das dabei auf Interoperabilität der unterschiedlichen Systeme geachtet werden soll.
Forderung: Meldepflichtige Steuerdaten für KMU begrenzen
Problematisch sieht er einige Punkte für KMU und Kleinstunternehmen. Diese müssten für eine praxistaugliche Anwendung noch verbessert werden.
Zum Beispiel betrifft dies die Vorschläge zur E-Rechnungsstellung: Im neuen System sind dafür digitale Echtzeitmeldungen jedes einzelnen Umsatzes für Mehrwertsteuerzwecke vorgesehen. Der Verband ist der Meinung, dass für die kleinen und mittleren Unternehmen mit dem aktuell vorgesehenen Datenumfang ein zu hoher Verwaltungsumfang bestehen könnte.
„Bei einem E-Rechnungssystem handelt es sich im Ergebnis um eine zusätzliche Meldepflicht für den Steuerpflichtigen“, so der Verband. „Man sollte bürokratische Zusatzbelastungen so gering wie möglich halten.“ Er fordert daher eine Begrenzung des Meldedatenumfangs auf die für die Betrugsbekämpfung notwendigen Daten.
Sammelrechnungen nicht verbieten
Zudem schlägt die Organisation vor, dass nicht jeder einzelne umsatzbezogene Posten einer Lieferung oder Leistung in die Meldepflicht aufzunehmen ist. Alternativ sollte nach Meinung der Steuerberater die Meldepflicht zusammenfassende steuersatzbezogene Meldungen ermöglichen. Auch Sammelrechnungen sollten als Möglichkeit erhalten bleiben.
Damit KMU und Kleinstunternehmen mit der Einführung der digitalen Meldepflichten nicht überfordert werden, sei außerdem eine schrittweise Einführung sinnvoll. Bei dieser sollten die Unternehmen wählen können, ob sie nur als Rechnungsempfänger, oder zugleich auch als Rechnungsaussteller in den digitalen Rechnungsmeldeprozess einbezogen werden wollen.
Verschiedene Änderungen im Recht durch Vorschlag der EU-Kommission
Bei den Vorschlägen handelt es sich um Änderungen an den drei folgenden EU-Rechtsakten: Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG), Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates und Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden.
Den Vorschlägen muss der Europäische Rat noch zustimmen. Sie liegen zudem beim Europäischen Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Konsultation.
Die EU-Kommission hat auf hier ihren Seiten Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.
Weitere Informationen zu den Vorschlägen zur Mehrwertsteuer einschließlich der Rechtsakte finden sich auf der Webseite zu Steuern und Zoll der Europäischen Kommission.