Luxemburg.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die in Spanien erhobene Sondersteuer auf den Einzelverkauf bestimmter Mineralöle (IVMDH) für illegal erklärt. Die Abgabe, die der spanische Staat für Diesel, Benzin, Kerosin und Heizöl kassierte, war unter anderem dazu bestimmt, mögliche Umweltausgaben zu finanzieren. Laut EuGH verstößt die Abgabe aber gegen das Recht der Europäischen Union (EU): Die Verwendung der Einnahmen sei nicht eindeutig zweckgebunden gewesen, heißt es. Das Land erhob die Tanksteuer von 2002 bis 2012 und nahm damit 13 Milliarden Euro ein.
Die Entscheidung der Luxemburger Richter gilt rückwirkend. Das EuGH begründet dies dadurch, dass Spanien frühzeitig gewarnt worden sei, dass die Steuer gegen EU-Recht verstoße. Für Transportunternehmer heißt das, dass sie sich die rechtswidrig erhobene Steuer erstatten lassen können.
Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) kürzlich mitteilte, können auch deutsche Unternehmen einen Antrag auf Rückerstattung bei der spanischen Steuerbehörde Agencia Tributaria einreichen. Voraussetzung sei, dass sie noch über die Tankquittungen verfügt. Da die Verjährungsfrist für Rückerstattungen in Spanien vier Jahre beträgt, können nur Rechnungen ab März 2010 eingereicht werden. (ks)