EU-Mobilitätspaket I: Höhere Hürden
Im Zuge des EU-Mobilitätspakets 1 stehen für Lieferdienste und KEP-Dienste in diesem Jahr wichtige Änderungen an, die jeder kennen muss. Weitere relevante Neuerungen gibt es auf dem Online-Portal VerkehrsRundschau plus.
Am 8. Juli 2020 wurde in der EU das "Mobilitätspaket 1" beschlossen. Am 31. Juli 2020 wurden die neuen Regelungen dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Neuerungen treten aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten tatsächlich in Kraft. Bislang haben diese Neuerungen Leichttransporteure und Kurier-, Express-, Postsowie Paketdienste (KEP) nicht betroffen. Ab Februar 2022 ändert sich das.
Auf welche Neuerungen sich diese Unternehmen einstellen müssen, zeigt der folgende Artikel, der in Zusammenarbeit mit Olaf Horwath, Autor und Inhaber von SBS Fleet-Competence - SchulungBeratungService, und Andreas Schumann, Vorstand Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), entstanden ist. Hinweis: Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Weitere Infos zum Thema finden sich im Online-Arbeitsportal VerkehrsRundschau plus.
Welche Liefer- und KEP-Dienste brauchen künftig die…