-- Anzeige --

EU-Kommission erläutert Lkw-Kartell-Strafe

12.04.2017 16:15 Uhr
EU-Kommission erläutert Lkw-Kartell-Strafe
Im vergangenen Jahr hat die EU-Kommission gegen die großen Lkw-Hersteller empfindliche Bußgeldern verhängt
© Foto: Fotolia/Malvine 99/Montage: VR/Wallnöfer

Die EU-Kommission hat jetzt ihre Entscheidung begründet, 2016 gegen die großen Lkw-Hersteller wegen jahrelanger Preisabsprachen ein Rekord-Bußgeld zu verhängen.

-- Anzeige --

Brüssel. Die EU-Kommission hat am 6. April eine Zusammenfassung der Entscheidung im Verfahren zum LKW-Kartell veröffentlicht. Wie die Kölner Kanzlei Mingers & Kreuzer jetzt mitteilte, wird in dieser die Rekordstrafe gegen Daimler & Co von knapp 2,93 Milliarden Euro begründet. Der Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber Markus Mingers, der viele Schadenersatzforderungen von geschädigter Spediteure betreut und deren Ansprüche gegen die Lkw-Herstellen geltend macht, erläuterte am Mittwoch die Hintergründe der Stellungnahme aus Brüssel.

 „Das Lkw-Kartell verstieß gegen das Verbot von Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, die den Handel auf dem EU-Markt beeinträchtigen oder Verhinderung, Verfälschung oder die Einschränkung des Wettbewerbs bewirken –beispielsweise durch Kontrolle technischer Entwicklungen.“ Die getroffenen Absprachen seien außerdem gemäß Artikel 53 des EWR-Abkommens im Punkt des Verbots unmittelbarer und mittelbarer Festsetzung von An- und Verkaufspreisen rechtswidrig.

EU-Kommission bestätigt offiziell bisherige Auffassung

Die EU-Kommission bekräftigte laut Mingers mit der nun veröffentlichten Urteilbegründung noch einmal deutlich die Schuld von MAN, Daimler, Iveco, Volvo/Renault sowie DAF im Lkw-Kartell. Man sehe die Rechtsverletzung ganz klar in den geheimen Preisabsprachen sowie der Anhebung von Bruttoverkaufspreisen, die den gesamten Europäischen Markt betrafen. „Ferner ist auch der aktive Einfluss auf die Einführung neuer Emissionstechnologien mittelschwerer und schwerer Lkw auf EURO 6-Standards Bestandteil der Anklage.“, führte der Rechtsexperte am Mittwoch aus. „Die Lkw-Riesen hatten neben illegalen Preisabsprachen auch die Entwicklung neuer Emissionsstandards für Lastkraftwagen über einen jahrelangen Zeitraum verhindert. Nach Artikel 101 AEUV sind gemeinschaftliche Beschlüsse wie diese nichtig.“

„Darüber hinaus benennt die Kommission auch die Dauer und die Reichweite des Kartells und seiner Preisabsprachen als schwerwiegende EU-Handelsrechtsverletzungen.“, merkt der Rechtsexperte an. Betroffen von den Preisabsprachen durch das Lkw-Kartell waren europaweit Vertragsnehmer für den Kauf oder Leasing eines mittelschweren oder schweren Lkw (ab 6 beziehungsweise ab 16 Tonnen) der Fabrikate MAN, DAF, Daimler, Iveco oder Volvo/Renault. Ebenfalls laufen weiterhin Ermittlungen gegen Scania. Das Lkw-Kartell war zwischen dem 17. Januar 1997 und 18. Januar 2011 aktiv. (ag)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Management Compliance

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.