Luxemburg. Das EU-Gericht hat die vorgesehene staatliche Förderung des geplanten Fehmarnbelt-Tunnels zwischen Dänemark und Deutschland als nicht rechtens verworfen. Die Richter gaben am Donnerstag in Luxemburg den Klagen der Reedereien Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie der schwedischen Stena Line Scandinavia teilweise statt. Gegen das Urteil kann die EU-Kommission innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einlegen.
Das EU-Gericht erklärte einen Beschluss der EU-Kommission von 2015 in einem wichtigen Punkt für nichtig. Brüssel hatte erklärt, keine Einwände gegen die von Dänemark geplanten staatlichen Hilfen für den staatseigenen dänischen Konzern Femern A/S für die Planung, den Bau und den Betrieb des fast 18 Kilometer langen Tunnels unter der Ostsee zu erheben.
Beihilfen hätten bei der EU angemeldet werden müssen
Ein Gerichtssprecher sagte, dass staatliche Beihilfen bei der EU-Kommission angemeldet werden müssen. In dem Fall seien die Hilfen genehmigt worden, ohne ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. Dies sei aber notwendig. Das dänische Verkehrsministerium kündigte an, die Konsequenzen für den Fehmarnbelt-Tunnel zu bewerten.
Femern A/S erklärte, man sehe das Bauprojekt trotz des Urteils nicht als gefährdet an. „Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf unsere Arbeit, da wir für die nötige Liquidität gesorgt haben, um das Projekt weiter voranzubringen“, betonte Lars Friis Cornett, Direktor von Femern A/S in Deutschland. „Das Urteil gibt keinen Grund zu der Annahme, dass das Projekt gestoppt wird.“
Die privatwirtschaftlichen Reedereien sehen wegen möglicher dauerhafter staatlicher Zuschüsse eine Wettbewerbsverzerrung. „Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union zufrieden“, sagte Scandlines-Chef Søren Poulsgaard Jensen.
Frühestens 2028 soll die Fehmarnbeltquerung fertig sein
Die Fehmarnbeltquerung ist umweltpolitisch insbesondere in Schleswig-Holstein umstritten. Der Baubeginn für den Tunnel verzögert sich seit mehreren Jahren - vor allem wegen des aufwendigen Planungsverfahrens für die notwendige Anbindung des Hinterlands in Schleswig-Holstein. Die Kosten allein dafür werden auf vier Milliarden Euro geschätzt. Ursprünglich sollte der Tunnel 2021 fertig sein. Zuletzt galt 2028 als frühester Termin der Fertigstellung.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz bezeichnete das Urteil als „endgültigen Sargnagel“ für das Projekt, dessen weitere Finanzierung nun in Frage stehe. Er forderte die Bundesregierung auf, die Reißleine ziehen. Der Staatsvertrag zwischen Dänemark und Deutschland sehe diese Möglichkeit explizit vor. Der Naturschutzbund NABU, der die Klage unterstützt hatte, begrüßte das Urteil. „Das ist eine gute Nachricht für den Meeresschutz.“ (dpa/ag)