Die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld werden bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Die teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am Mittwoch mit. Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt dabei für die Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt. Auch auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld werde weiter vollständig verzichtet. Wie die von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil vorgestellte Verordnung vorsieht, sollen auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen können. Die Regelungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
Laut Heil wolle man sichere Perspektiven über den Winter hinaus schaffen. „Kurzarbeit bleibt weiter eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal. Darauf ist Verlass“, so der Minister.