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Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten vertagt

22.02.2018 16:16 Uhr
Diesel-Fahrverbote_Bundesverwaltungsgericht
Am Bundesverwaltungsgericht wurde am Donnerstag über mögliche Diesel-Fahrverbote diskutiert – die Entscheidung lässt auf sich warten
© Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/picture-alliance

Am Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht über mögliche Diesel-Fahrverbote verhandelt. Die Entscheidung lässt nun noch auf sich warten.

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Leipzig. Die Entscheidung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten wird vertagt. Der 7. Senat will seine Entscheidung am 27. Februar verkünden, wie der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, am Donnerstag sagte. Das Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert, als vorgesehen. Ursprünglich war für Donnerstag die Entscheidung angedacht. Ein Urteil könnte bundesweit eine Signalwirkung haben. Nun müssen Autofahrer, Wirtschaft und Politik müssen weiter warten.

In dem rund vierstündigen „Rechtsgesprächs“ ging es zunächst um Fragen des EU-Rechts, Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Straßenverkehrsordnung. Erörtert wurde auch, ob mögliche Fahrverbote verhältnismäßig wären oder zu Lasten von Diesel-Fahrern gingen, die dafür nichts könnten. Außerdem wurde die Frage beleuchtet, ob Fahrverbote in Städten überhaupt kontrollierbar wären.

Entscheidung soll Dienstagmittag verkündet werden

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht eigenmächtig anordnen können oder ob es neue, bundeseinheitliche Regelungen geben muss, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweisen, könnte dies politisch äußerst folgenreich sein. Die Richter in Leipzig würden damit faktisch Fahrverbote für zulässig erklären.

Der vorsitzende Richter sagte, es gehe in der Verhandlung darum, ob Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig sind. Es gehe nicht darum, die vielfältige Problematik des Diesel zu betrachten. Die Länder sind der Auffassung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe Ländern und Städten keine ausreichende Möglichkeit, Fahrverbote eigenständig anzuordnen. Der Anwalt der DUH vertrat die Ansicht, dass Fahrverbote nach geltendem Recht möglich seien.

Die Verkündung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird für Dienstag, den 27. Februar, am Mittag erwartet. (dpa/jt)

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