Berlin. Der DSLV hat seine Mustervollmachten für die Zollabwicklung überarbeitet. Die neuen Muster können in deutscher und englischer Sprache auf der Website des DSLV unter www.dslv.org heruntergeladen werden.
Übernehmen Speditionen oder Zollagenten die Zollabwicklung für Im- und Exporteure, benötigen sie als Vertreter eine rechtsgültige Vollmacht ihres Auftraggebers. Ohne Vollmacht gelten sie als in eigenem Namen und für eigene Rechnung handelnd und werden Zollschuldner.
Verweis auf ADSP 2017 eingefügt
Die Mustervollmachten des DSLV zum Erstellen von Ein- und Ausfuhranmeldungen in direkter Stellvertretung sowie die Vollmacht zur Fiskalvertretung enthalten nun den Verweis auf die ADSp 2017. Im Zuge dieser Anpassung wurde die Passage, dass der Bevollmächtigte ihm übermittelte Unterlagen und Angaben nicht zu prüfen hat, gestrichen, da dies ein Verstoß gegen Ziffer 4.1 Satz 2 ADSp 2017 begründet hätte.
Außerdem wurde neu in die Export- und Importvollmacht die Verpflichtung des Vollmachtgebers aufgenommen, für die Zollabwicklung relevante, aktuelle Bewilligungen rechtzeitig vor Abfertigung in Kopie zu übermitteln. Die Empfehlung der Vollmachten ist unverbindlich. Es bleibt den Vertragsparteien frei, abweichende Vereinbarungen zu treffen. (jt)