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EU-Klage gegen russische Zölle bei Kleinlastern erfolgreich

30.01.2017 09:16 Uhr
EU-Klage gegen russische Zölle bei Kleinlastern erfolgreich
Für die Einfuhr von Lkw nach Russland gelten bestimmte Zollregeln
© Foto: Picture Alliance/Chromorange/Christian Ohde

Durch die Erhebung von hohen Strafzöllen bei der Einfuhr von billigen Kleinlastern hat Russland gegen WTO-Regeln verstoßen.

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Genf. Die EU ist mit einer Klage gegen russische Strafzölle auf billige Kleinlaster aus Deutschland und Italien erfolgreich gewesen. In Genf urteilte ein Streitschlichtungsausschuss der Welthandelsorganisation (WTO) am Freitag, dass Russland damit WTO-Regeln verletzt habe. Der Ausschuss rief die Regierung in Moskau auf, ihre Maßnahmen mit den WTO-Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

Nach Angaben der Brüsseler Behörde richteten sich die Antidumping-Zölle vor allem gegen italienische und deutsche Exportfahrzeuge. Betroffen sind Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen. Die EU hatte den Fall 2014 angestrengt, weil Russland Zölle von bis zu 30 Prozent erhoben habe. Diese verstießen jedoch gegen WTO-Regeln, hieß es in der Klage. Beide Seiten haben nun 60 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen.

Unter anderem habe die russische Regierung bei der Begründung für die sogenannten Antidumping-Zölle nur die Lage eines einzigen russischen Lastwagenherstellers herangezogen, urteilte der Ausschuss. Auch habe Russland die Finanzkrise als möglichen Grund für Probleme des Kleinlasterherstellers nicht genügend berücksichtigt. Andere Beschwerden der EU wiesen die Schlichter aber zurück, etwa, dass Russland Daten nicht systematisch verglichen oder die Marktbeurteilung nicht aufgrund objektiver Prüfungen vollzogen habe.

Russland ist seit August 2012 offizielles Mitglied der WTO. Zur Vereinfachung des Handels hätten durch den Beitritt eigentlich die Einfuhrzölle auf neue Lkw umgehend von 25 auf 10 Prozent und drei Jahre später weiter auf fünf Prozent gesenkt werden müssen. Dieser Vorgabe hatte sich Russland widersetzt. (dpa/sno)

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