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BAFA legt Merkblatt zur Exportkontrolle neu auf

03.02.2017 09:52 Uhr
BAFA legt Merkblatt zur Exportkontrolle neu auf
Zu den Aufgaben des BAFA gehört die Prüfung, ob die Ausfuhr eines Gutes genehmigungspflichtig und -fähig ist
© Foto: BAFA/Michael Rostek

Die überarbeitete Fassung enthält neue Checklisten für die Antragstellung und ist an die aktuelle Rechtslage und Marktveränderungen angepasst worden.

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Eschborn. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Ende 2016 das Merkblatt „Exportkontrolle und das BAFA“ neu aufgelegt. Es bietet Unternehmen, die Außenhandel betreiben oder Beförderungen ins Ausland als Dienstleister für die exportierende Wirtschaft organisieren, eine kompakte Übersicht der Informationsquellen und Kommunikationsmöglichkeiten mit dem BAFA. Zudem enthält es eine aktualisierte Darstellung der außenwirtschaftsrechtlichen Verbote und Genehmigungspflichten sowie der Antragsverfahren und Genehmigungsarten. Es hilft somit, die Abläufe im Unternehmen rechtssicher auszugestalten.

In Kapitel 5 finden Unternehmen etwa neue Checklisten für die Antragstellung. Neu eingeführt hat das BAFA in Kapitel 7 die wesentlichen Grundlagen über die Anforderungen mit Endverbleibserklärungen. Weiterhin hat das Bundesamt in den Kapiteln 15 und 16 Besonderheiten mit zwei wichtigen Embargoländern dargestellt: Russland und Iran. Daneben wurde das Merkblatt insgesamt aktualisiert und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Unter anderem finden sich darin jetzt Informationen zu den rechtlichen Anforderungen bei der Ausfuhr von Technologien oder Software und zu Genehmigungspflichten im Rahmen von Cloud Computing.

Das aktualisierte Merkblatt findet man auf der Internetseite des Bundesamtes ganz leicht über die Suchfunktion unter dem Stichwort „Merkblatt Exportkontrolle und das BAFA“ oder unter diesem Link. (ag)

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