Bonn. Das Iran-Embargo gilt trotz des Mitte Juli geschlossenen Atomabkommens zunächst weiter. Darauf wies jetzt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hin. Obwohl sich Teheran zu weitreichenden Einschnitten bei der Urananreicherung verpflichtet und internationale Kontrollen akzeptiert hat, seien die bisherigen Sanktionen noch nicht direkt und umfassend aufgehoben. Vertragsgemäß ist es dafür zunächst erforderlich, dass die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) in einem Bericht bestätigt, dass Iran die in der Vereinbarung vorgesehenen ersten Schritte zum Rückbau seines Nuklearprogramms umgesetzt hat.
Nach 13 Verhandlungsjahren hatten sich die fünf Vetomächte des UN-Sicherheitsrats und Deutschland am 14. Juli 2015 gemeinsam mit dem Iran auf ein Atomabkommen einigen können. Der UN-Sicherheitsrat hatte diese Vereinbarung anschließend gebilligt. Sofern Teheran die vereinbarten Inhalte des Atomabkommens wie geplant umsetzt, baut die Europäische Union voraussichtlich im ersten Quartal 2016 schrittweise die gegen den Staat im Mittleren Osten verhängten Handelsbeschränkungen ab. Bis dahin bleibt es laut dem DSLV bei den seit Januar 2014 geltenden Erleichterungen, die kürzlich bis Januar 2016 verlängert worden sind. (ag)