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Demolierter Spiegel: Fahrer haftet teilweise

15.07.2011 10:00 Uhr
Demolierter Spiegel: Fahrer haftet teilweise
Den halben Spiegel zahlt der Fahrer
© Foto: Imago/Manfred Segerer

Landesarbeitsgericht Hamm: Beschädigt ein Kraftfahrer sein Fahrzeug, kann er dem Arbeitgeber zum Ersatz der Reparaturkosten verpflichtet sein

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Hamm. Ein Kraftfahrer staunte nicht schlecht, als ihm sein Chef insgesamt 300 Euro vom Gehalt abzog. Um seinen Lohn einzufordern, zog er vor das Arbeitsgericht. Dort aber lieferte sein Arbeitgeber eine plausible Erklärung: Der Kläger habe in den drei Jahren, die er bei ihm arbeite, bereits dreimal den Außenspiegel seines Fahrzeugs abgefahren - zuletzt, weil er ein Buswartehäuschen gestreift hatte. Außerdem habe er das Heck seines Fahrzeugs demoliert, weil er sich beim Zurücksetzen nicht einweisen ließ und deshalb mit einem Linienbus kollidierte. Die Gehaltskürzung sei eine Anzahlung auf die zu erwartenden Reparaturkosten.

Das überzeugte die Richter. Sie wiesen die Klage des Fahrers auf Zahlung der ausstehenden 300 Euro seines Gehalts ab und verurteilten ihn sogar im Gegenzug, die hälftigen Reparaturkosten zu tragen. Er habe die Unfälle durch eine sogenannte normale Fahrlässigkeit verursacht, so das Gericht. Damit liege ein mittlerer Verschuldensgrad vor. Es sei deshalb gerecht, dass er die Hälfte des Schadens trage. Die andere Hälfte der Reparaturkosten muss der Arbeitgeber übernehmen. (mp)

Landesarbeitsgericht Hamm
Urteil vom 23. März 2011
Aktenzeichen: 3 Sa 1824/10 

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KOMMENTARE


V480 Truck

16.07.2011 - 12:31 Uhr

Demolierter Spiegel: Fahrer haftet teilweise:Dieses Urteil ist ein Hohn. Die Arbeit eines Fahrers ist nun mal Schadensgeneigt und wo gehobelt wird , fallen auch Späne. Die Transporteure haben jahrelang die Fahrer um die Hälfte ihres zustehenden Lohns gebracht und werden durch so ein Urteil noch animiert, die andere Hälfte zu dezimieren. Das ist die beste Werbung, um Fahrer für diesen Beruf zu vergraulen.


V480 Truck

17.07.2011 - 18:52 Uhr

So ein Urteil ist die beste Negativ Werbung für das Transportgewerbe.Welcher Nachwuchs ist bereit, bei einem Sittenwidrigen Lohn von 6 Euro Brutto, noch die nicht Mutwillig oder Grob Fahrlässig entstandenen Schäden zu bezahlen.


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