Berlin. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat Sony zur Zahlung einer Entschädigung wegen einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung verurteilt. Das gab das Gericht am 28. Juni bekannt. Das Unternehmen hatte eine Beschäftigte nicht befördert – offenbar wegen ihrer Schwangerschaft.
Die Arbeitnehmerin war bei Sony im Internationalen Marketing als eine von drei Abteilungsleitern beschäftigt. Als die Stelle des Vorgesetzten frei wurde, bewarb sie sich auf die Position. Genommen wurde dann aber ein männlicher Kollege, und nicht die zu dem Zeitpunkt schwangere Arbeitnehmerin.
Diese klagte daraufhin auf Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts. Sie habe die Stelle aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht erhalten.
Auf Nachfrage keine Begründung
Das Landesarbeitsgericht stütze sich bei seiner Entscheidung auf eine Gesamtwürdigung aller Umstände. So sei bei der Ablehnung der Bewerbung der Klägerin geäußert worden, „sie solle sich doch auf ihr Kind freuen". Außerdem wären der Klägerin trotz Nachfrage keine konkreten Gründe für die Bevorzugung des Kollegen genannt worden, obwohl man ihr im Vorfeld Chancen für ihre Bewerbung eingeräumt habe. Deswegen ging das Gericht von einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung aus. (nck)
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Urteil vom 28. Juni 2011
3 Sa 917/11