Köln. Bei der Auszahlung staatlicher Fördergelder im Rahmen des De-Minimis-Programms kommt es derzeit vereinzelt zu Verzögerungen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat nach eigenen Angaben die Verwendungsnachweise für Anträge aus der Förderperiode 2014, in denen vertragsgebundene Maßnahmen abgerechnet werden, zunächst zurückgestellt. Es erfolgen auch keine Teilauszahlungen. Das Problem ist laut dem Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), dass solche mehrjährigen Verträge teils pauschal, teils aber auch sehr detailliert aufgeschlüsselt abgerechnet werden.
Der BGL berichtet in diesem Zusammenhang von mehreren Fällen, bei denen ein Verwendungsnachweis bereits im Mai und Juni dieses Jahres eingereicht worden sind, die beantragte Maßnahme bislang aber noch nicht bezuschusst wurde. In allen diesen Fällen handele es sich um mehrjährige Verträge, zum Beispiel zur Nutzung von Frachtenbörsen oder Telematik. Diese seien in der Vergangenheit ohne Beanstandung gefördert worden, bedürften nun aber einer rechtlichen Prüfung.
Hintergrund ist laut BAG, dass die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und Hinweise des Bundesrechnungshofes eine Neuregelung im Umgang mit den De-Minimis-Maßnahmen erforderlich gemacht haben. „Auch die Erfahrungen bei der Bearbeitung dieser Verwendungsnachweise haben gezeigt, dass der Prüfaufwand zur Bestimmung der häufig nur zu bestimmten Teilen förderfähigen vertragsgebundenen Maßnahmen unverhältnismäßig hoch ist“, sagte ein Sprecher.
Derzeit arbeite man in Köln daran, die Bearbeitung von Verwendungsnachweisen, mit denen vertragsgebundene Maßnahmen zur Abrechnung gestellt werden, zu vereinfachen. Noch vor dem Jahreswechsel will die Behörde eine Lösung präsentieren. „Parallel dazu bescheidet das Bundesamt schon jetzt die betroffene Verwendungsnachweise sukzessive hinsichtlich der unstrittigen Maßnahmen“, sagte der Sprecher. Indes macht das Gerücht die Runde, es werde ein neues Formular geben. (ag)