Köln/Stuttgart. Die aktuelle De-Minimis-Förderung von Reifen für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen sorgt derzeit vereinzelt für Verwirrung. Die Straßenverkehrsgenossenschaft (SVG) in Stuttgart hat deshalb jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass man bei der Berechnung des maximalen Förderbetrages mehrere prozentualen Einschränkungen beachten muss.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) fördert in 2016 nur noch rollwiderstandsoptimierte (Energie-Effizienz-Klassen A bis C) und geräuscharme Reifen (mit einer schwarzen Schallwelle gekennzeichnet). Je nach Energieeffizienz sind zwischen 30 und 50 Prozent des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten zuwendungsfähig. Bei geräuscharmen Reifen liegt der Anteil bei 30 Prozent.
Bei Pneus, die beide Eigenschaften erfüllen, kann man folglich für bis zu 80 Prozent der Ausgaben eine Förderung betragen. Bei einem Kaufpreis von 10.000 Euro wären das 8000 Euro. Die SVG wies nun darauf hin, dass das BAG aber gemäß der De-Minimis-Förderrichtlinie grundsätzlich höchstens 80 Prozent dieser zuwendungsfähigen Kosten übernimmt. Das entspräche in dem genannten Beispiel einem 6400-Euro-Zuschuss. (ag)