Zum 31. Dezember 2024 endete die Förderung von Abbiegeassistenten. Zu diesem Zeitpunkt lief die Förderrichtlinie von 2021 aus. Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) hat aber eine neue Förderrichtlinie für Abbiegeassistenzsysteme (AAS) aufgelegt. Ende 2024 ist diese in Kraft getreten. Damit verlängert sich eine mögliche Förderung bis zum 31. Dezember 2025.
Gefördert wird – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel – laut der Richtlinie unter anderem die Nachrüstung mit entsprechenden Systemen in Nutzfahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Einen Antrag stellen können Eigentümer und Halter sowie Leasingnehmer und Mieter in Deutschland.
Die Förderung je Nachrüstung eines Fahrzeugs beträgt maximal 1500 Euro und darf nicht mehr als 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben beinhalten. Die Fördergelder fließen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Pro Unternehmen sind maximal zehn Nachrüstungen pro Jahr förderfähig.
Um eine Förderung erhalten zu können, darf unter anderem vor der Antragsstellung noch kein entsprechender Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen worden sein. Die Richtlinie nennt weitere Voraussetzungen sowie Anforderungen, die die Abbiegeassistenzsysteme zu erfüllen haben. So sind geförderte Abbiegeassistenzsysteme zweckentsprechend zu verwenden, dürfen etwa nicht technisch abgeschaltet werden. Sonst droht den Unternehmen, dass sie die Gelder zum Teil zurückzahlen müssen.
Noch kein Datum für Förderbeginn
Anträge sind nach Erscheinen des Förderaufrufs beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) online über das Antragsportal (eService-Portal) der Behörde einzureichen. Die Antragsfrist endet am 15. Oktober. Die Anträge werden nach Antragseingang der vollständigen Anträge bearbeitet – es gilt also: „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Allerdings wies das BALM schon Ende Dezember vergangenen Jahres auf seiner Webseite darauf hin, dass es in Anbetracht der politischen Entwicklungen noch keine konkrete Aussage zu Startterminen des Förderaufrufs machen könne.
„Die entsprechenden Vorbereitungen sind getroffen, abzuwarten ist die haushalterische Bestätigung“, schreibt es weiter. Über die weitere Entwicklung will die Behörde auf ihrer Homepage und im Antragsportal informieren. Formulare für die Anträge sollen dann mit einem Vorlauf von zwei Wochen vor dem Starttermin im Portal bereit stehen.
Gleiches gilt übrigens für die Förderaufrufe in den Programmen „Ausbildung“, „Weiterbildung“ sowie „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals De Minimis).