EuGH-Urteil zur Rückkehrpflicht: Herausforderungen für den europäischen Transportmarkt
Richter des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) haben die regelmäßige Rückkehrpflicht von Lkw für nichtig erklärt: Ihre Verhältnismäßigkeit sei zuvor nicht ausreichend vom Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat geprüft worden. Damit fällt ein zentraler Aspekt des EU-Gesetzespakets zum Straßengüterverkehr weg - es sei denn, die EU-Kommission kann die nötige Begründung nachliefern.
Wie haben Sie das EuGH-Urteil zur Rückkehrpflicht aufgenommen?
Die dem Urteil vorangegangene Empfehlung des Generalanwalts hatte eine solche Entscheidung bereits angedeutet. Dennoch kann ich mit der Begründung, die eigentlich keine inhaltliche war, wenig anfangen. Denn der EuGH hat im Kern das Fehlen eines "Impact-Assessment" moniert, die es aber nicht geben konnte, da die Rückkehrpflicht nicht im Kommissionsvorschlag, sondern erst später vom Europäischen Parlament eingeführt worden war. Auf die berechtigten Gründe, die eine solche Rückkehrpflicht hat, ist der EuGH leider nicht eingegangen.
Welche Folgen wird der Wegfall der Rückkehrpflicht für deutsche Transportunternehmen haben?
Der Status quo mit dem Sozialdumping auf europäischen Straßen wird so leider fortgeführt. Die massenhafte Stationierung von größtenteils osteuropäischen Lkw in West- und Nordeuropa wird dadurch nicht…