Stuttgart. Der Gesetzentwurf, der vom Ministerrat der rot-grünen Landesregierung am Dienstag beschlossen wurde, sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Landes Baden-Württemberg und der Kommunen nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten einen tarifvertraglichen Lohn bezahlen. Besteht kein einschlägiger Tarifvertrag oder liegt der Tarifvertrag darunter, müssen die Unternehmen ihren Beschäftigten mindestens 8,50 Euro zahlen. Das „Landestariftreue- und Mindestlohngesetz“ geht nun in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. „Mittelstands-Lohndumping kann kein Geschäftsmodell sein“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) in Stuttgart.
Wettbwerbsverzerrung verhindern
Mit dem Gesetz will die Regierung in Stuttgart Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Einsatz von Billigarbeitskräften unterbinden. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit zwinge öffentliche Auftraggeber, dem wirtschaftlich günstigsten Angebot den Zuschlag zu erteilen, heißt es in einer Mitteilung der baden-württembergischen Regierung. Werde dieses Angebot dadurch erzielt, dass untertariflich entlohnte Beschäftigte eingesetzt werden, führe dies zu einer Wettbewerbsverzerrung. Das schade Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Tariflöhne bezahlen und ebenfalls um den Auftrag konkurrieren. (diwi)