Berlin. Angesichts der rasanten Corona-Ausbreitung in Deutschland sollen die meisten Schutzauflagen nicht wie ursprünglich geplant am Wochenende auslaufen. Zwar zeichnete sich in der Ampelkoalition keine Mehrheit für größere Änderungen am umstrittenen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ab. Dieser sieht ab Sonntag nur noch einen bundesweiten Basisschutz sowie die Möglichkeit schärferer Hotspotregeln in den Ländern vor. Die meisten Länder wollen aber den Großteil der Auflagen weiter gelten lassen - zunächst bis zum Ablauf einer Übergangsfrist am 2. April.
Länder setzen auf Übergangsfrist
In Bayern beschloss das Kabinett am Dienstag, dass es bis 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und Maskenpflichten auch in Schulen oder im Handel bleiben soll. Auch Baden-Württemberg will die Übergangsfrist nutzen. Thüringen, Sachsen und Brandenburg wollen von der Regelung ebenfalls Gebrauch machen. Berlin und das Saarland wollen die bisherigen Maßnahmen bis 31. März beibehalten.
Mecklenburg-Vorpommern hatte die Beibehaltung der Auflagen bereits angekündigt. In Hamburg soll laut Gesundheitsbehörde die jetzige Verordnung am Freitag unverändert verlängert werden. In Niedersachsen will die Landesregierung im Laufe der Woche eine Übergangsverordnung vorstellen, die bis 2. April gelten soll. Auch Nordrhein-Westfalen plant nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur, die mögliche Übergangsregelung bis zum 2. April zu nutzen.
Regionale Inzidenzen über der 2000er-Marke
Lauterbach ermunterte die Länder, die Übergangsfrist zu nutzen. „Die Länder können jetzt die Maßnahmen verlängern, die sie schon haben, zunächst einmal bis zum 2. April, somit wird es einen Freedom-Day nicht geben“, sagte er in der ARD. „Wir haben in Deutschland ein sehr beängstigendes Geschehen im Moment, wir haben stark steigende Fallzahlen, deutschlandweit, aber auch mit Unterschieden. Wir haben auch eine hohe Sterbequote.“ Nach der Übergangsfrist müssten die Länder die dann geplanten Hotspotregeln nutzen.
Die Inzidenz stieg in Bayern am Dienstag auf 2027, in Thüringen auf 2014,3. In anderen Ländern näherte sie sich der 2000er-Schwelle, so im Saarland mit 1972,2 oder Sachsen-Anhalt mit 1950,7.
Der Entwurf von Lauterbach und Buschmann sieht vor, dass bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder Zugangsregeln wie 2G und 3G bis 2. April bestehen bleiben können.
Ausgenommen sollen etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen sein. Die Übergangszeit soll auch genutzt werden können, um neue Regeln zu besiegeln.
Bundesweit soll es nämlich nur die Möglichkeit für einen Basisschutz geben: Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und öffentlichem Nahverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Bleiben soll außerdem die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen. Keine bundesweite Rechtsbasis soll es etwa für Maskenpflichten im Handel oder für 2G- oder 3G-Regeln geben. (ste/dpa)