Berlin. Trotz steigender Infektionszahlen sieht die Bundesregierung Deutschland mit den geplanten Neuregelungen der Corona-Auflagen gut für die kommenden Monate gerüstet. Geplant ist, dass über den Frühlingsbeginn am 20. März hinaus weiter Masken- und Testpflichten in bestimmten Bereichen als Basismaßnahmen greifen können, wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD und Justizminister Marco Buschmann von der FDP in Berlin erläuterten.
Konkret geplant ist, dass die Länder weiter Maskenpflicht etwa in Kliniken und Pflegeheimen sowie im öffentlichen Nahverkehr anordnen können. Eine Testpflicht soll weiter auch in solchen Einrichtungen für besonders verletzliche Gruppen sowie in Schulen angeordnet werden können.
Zur Normalität zurück
Generell gilt laut Buschmann in Regionen mit normaler Lage: „Dort kehren wir weitestgehend zur Normalität des Lebens zurück mit Ausnahme der besonders gefährlichen Settings.“
Umfassendere Maßnahmen in Corona-Hotspots möglich
In besonders belasteten Hotspots sollen umfassendere Maßnahmen greifen können. Dies könnten Stadtviertel, Städte, Regionen oder ein ganzes Bundesland sein, so Lauterbach. In Hotspots sollen weitere Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie verpflichtende Impf-, Genesenen- oder Testnachweise dazukommen können.
Bis 23. September gültig
Die Regelungen sollen laut Lauterbach bis 23. September gelten, so dass vor Beginn einer zu erwarteten Herbstwelle ein Nachfolgegesetz beschlossen werden könne.
„Beherrschbar“
Laut Robert Koch-Institut stieg die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz den siebten Tag in Folge, und zwar auf 1319 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche. Buschmann äußerte die Erwartung, „dass wir mit diesem Instrumentarium die Lage gut beherrschen können“. „Ich habe immer noch die Hoffnung, dass wir den Anstieg beherrschen können“, sagte Lauterbach. (mwi/dpa)