Bußgeld: Knöllchen aus dem Ausland
Etwas zu schnell unterwegs und geblitzt worden, eine gerade auf Rot springende Ampel überfahren? Gut möglich, dass dann ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Aber was, wenn das Verkehrsdelikt in einem anderen EU-Staat stattgefunden hat?
Wer in den EU-Mitgliedsstaaten bei Verstößen auf der Straße erwischt wird, muss mit einem Bußgeldbescheid der Behörden des jeweiligen Landes rechnen - wenn diese das Geld oder eine Sicherheitsleistung nicht schon vor Ort bei einer Kontrolle eingezogen haben. Bei den Lenk- und Ruhezeiten werde derzeit vor Ort nach dem Auslesen der Daten der Fahrerkarte und des Massenspeichers des Kontrollgeräts kontrolliert und geahndet "beziehungsweise eine Sicherheitsleistung erhoben", so Philippe Rabenschlag, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Recht und Mobilität.
"Die Fälle, in denen man Post nach Hause bekommt, betreffen meist Verstöße wegen Geschwindigkeits-Überschreitungen, Park- oder sogar Rotlichtverstöße, also Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften", erläutert er.
Vollstreckung auch in Deutschland
Stellt sich die Frage: Zahlen oder nicht zahlen? Grundsätzlich empfiehlt der…