Basis dafür ist eine Reform der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). So sieht die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (15. FeVuaÄndV) vor, dass bei einem Täuschungsversuch die Prüflinge bis zu neun Monate warten müssen, bevor sie die Prüfung wiederholen dürfen.
Denn bei einem Betrugsversuch gilt die Prüfung automatisch als nicht bestanden (Paragraph 18, Absatz 1 FeV). Vor der Reform lag dieser Zeitraum bei sechs Wochen, wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) mitteilt.
„Es ist unerlässlich, dass diejenigen, die am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug teilnehmen, auch die geltenden Regeln kennen und beherrschen“, so Walter Eichendorf, Präsident des (DVR). Täuschung bei der Theorieprüfung stelle ein hohes Risiko für alle Verkehrsteilnehmenden dar.
Mit der Änderungsverordnung ist auch die Umschreibung von Führerscheinen unter anderem aus Albanien und dem Kosovo erleichtert worden. Die beiden Änderungen sind am 1. Juni in Kraft getreten. (mwi)