Diese EU-Verordnung schreibt die Ausstattung mit Fahrerassistenzsystemen vor. Die Vorschrift gilt EU-weit abhängig von der Fahrzeugklasse zunächst für neue Fahrzeugtypen. Ab 2024 müssen dann Schritt für Schritt auch alle Neuzulassungen serienmäßig mit den Systemen ausgestattet sein.
„Die neuen Systeme werden das Fahren nicht nur angenehmer und komfortabler, sondern den Straßenverkehr für alle Teilnehmer sicherer machen“, sagte Rico Barth, Leiter des globalen Geschäftssegmentes Connected and Automated Mobility bei TÜV Rheinland. „Laut EU-Statistik sind bis zu 95 Prozent aller Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen.“
Unterschieden wird bei den Vorschriften nach den Fahrzeugklassen M, N und O. Die folgenden Fahrassistenzsysteme sind laut TÜV Rheinland ab 6. Juli für die Typgenehmigung sämtlicher Fahrzeuge der Klassen M und N vorgeschrieben, sofern nicht anders vermerkt:
Geschwindigkeitsassistent
Der Intelligent Speed Assistent (ISA) zeigt eine erkannte Geschwindigkeitsbegrenzung an und warnt mit einem optischen und akustischen Signal, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird oder regelt das Fahrzeug automatisch auf die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit herab.
Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
Warnsysteme bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers. Diese Systeme überwachen den körperlichen Zustand des Fahrers indirekt, beispielsweise mittels einer Systemanalyse und indem sie Fahr- oder Lenkmuster erkennen, die auf eine verringerte Aufmerksamkeit aufgrund von Müdigkeit hindeuten.
Notbremsassistent
Der Notbremsassistent bremst das Fahrzeug in Gefahrensituationen selbstständig ab oder unterstützt den Fahrer bei einem Bremsvorgang. Ab 6. Juli 2022 werden Notbremsassistenten nach UN-R 152 verbindlich für die Typgenehmigung und ab Juli 2024 für die Neuzulassung von Pkw (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) gefordert. Für die Zulassung schwerer Lkw (N2, N3) und Busse (M2, M3) sind Notbremssysteme nach UN-R 131 bereits seit November 2015 vorgeschrieben.
Notbremslicht
Das auch als adaptives Bremslicht bezeichnete System signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern einen abrupten Bremsvorgang.
Notfall-Spurhalteassistent für Pkw (M1) und leichte Nutzfahrzeuge (N1)
Der Notfall-Spurhalteassistent ist ein Fahrerassistenzsystem, das den Fahrer warnen und die Fahrtrichtung nur dann korrigieren sollte, wenn der Fahrer unbeabsichtigt die Fahrspur verlässt.
Reifendrucküberwachung
Bereits seit 2014 Pflicht für neuzugelassene Pkw, müssen ab Juli 2022 alle neuen Typen von leichten, mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen (N1, N2 und N3), Bussen (M2 und M3) und großen Lkw-Anhängern (O3 und O4) über dieses System verfügen.
Rückfahrassistent
Systeme und konstruktive Maßnahmen, die den Fahrer beim Rückwärtsfahren dabei unterstützen sollen, ungeschützte Verkehrsteilnehmer hinter seinem Fahrzeug zu erkennen.
Totwinkelassistent für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge (N2, N3) sowie Busse (M2 und M3)
Warnung zur Verhinderung einer Kollision mit Radfahrenden, die sich beim Abbiegen von Lkw und Bussen im Toten Winkel befinden.
Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
Vorgeschrieben ist die Einrichtung einer standardisierten Schnittstelle, an die ein in der Verordnung nicht spezifiziertes Kontrollgerät angeschlossen werden kann.
Unfalldatenspeicher für Pkw (M1) und leichte Nutzfahrzeuge (N1)
Hierbei werden wesentliche Parameter anonym gespeichert, die im Zusammenhang mit einem etwaigen Unfall stehen. Ziel ist es, eine effektive Unfalluntersuchung zu gewährleisten und die Leistungsfähigkeit der Sicherheitssysteme zu analysieren. (tb)