Berlin. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält eine neue Steuer auf den CO2-Ausstoß für verfassungswidrig. In einem Papier des Dienstes, über das zuerst die „Wirtschaftswoche“ berichtete, heißt es, es gebe „kein Steuererfindungsrecht“. Eine neue Steuer müsse sich in die vorhandenen Steuerarten einfügen. Solch eine neue Steuer sei allerdings nicht geplant, stattdessen wirbt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) dafür, die schon bestehenden Energiesteuern auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas zu erhöhen.
Die Überlegungen Schulzes zielten „gerade nicht darauf ab, einen neuen Steuertypus einzuführen“, erklärte der Ministeriums-Rechtsexperte Berthold Goeke am Donnerstag. Es gehe darum, die Energiesteuer um eine CO2-Komponente zu ergänzen. Die Energiesteuer sei „klar eine Verbrauchssteuer und damit verfassungsrechtlich abgesichert.“ Dass sie Lenkungselemente enthalten dürfe, sei belegt. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schreibt, dass ein „lenkender Charakter“ zulässig sei. Er erwähnt allerdings auch die Einschätzung des emeritierten Dresdner Professors Ulrich Büdenbender, der dafür keine geringeren Hürden als bei einer eigenständigen CO2-Steuer sieht.
Im Klimakabinett der Bundesregierung geht es um einen CO2-Preis, um den Ausstoß des Treibhausgases im Verkehr und beim Heizen zu verteuern. Dafür sollen Bürger und Wirtschaft an anderer Stelle entlastet werden. Wie das genau aussehen könnte, ist umstritten. Viele Unionspolitiker halten es für sinnvoller, in den Bereichen Verkehr und Wärme einen Handel mit Emissionsrechten einzurichten, wie es ihn etwa für die Energiewirtschaft bereits auf EU-Ebene gibt. Das Ziel ist in beiden Fällen, Wirtschaft und Verbraucher über Preissignale dazu zu bringen, Energie zu sparen und auf klimafreundliche Technologien zu setzen. (dpa/tb)