Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag, 28. Mai, in verkürzter Frist einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt, nach dem autonome Fahrzeuge künftig bundesweit ohne physisch anwesende Fahrer in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren können. Das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren ermöglicht damit die Einführung entsprechender Systeme in den Regelbetrieb.
Zunächst können autonome Fahrzeuge in festgelegten Betriebsbereichen eingesetzt werden. Dies soll Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen ermöglichen, etwa im öffentlichen Personenverkehr, für Dienst- und Versorgungsfahrten und in der Logistik.
Potential des autonomen Fahrens optimal nutzen
„Damit ist der Weg frei, um selbststeuernde Fahrzeuge ganz regulär auf die Straße zu holen – als erstes Land weltweit“, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Damit setzen wir international Standards. Noch sind wir den technischen Entwicklungen einen Schritt voraus. Aber ich sehe auch an den vielen Förderprojekten, wie schnell es bei den Herstellern vorangeht, um ihre Visionen zur Realität zu machen. Ich bin mir sicher: Wir werden autonomes Fahren bald erleben.“
Um das Potential des autonomen und vernetzten Fahrens optimal zu nutzen, will die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung vorantreiben, erklärte das Bundesverkehrsministerium. Zu den Einsatzszenarien zählte das Haus von Minister Scheuer unter anderem Hub2Hub-Verkehre, z.B. zwischen zwei Verteilzentren sowie die Beförderung von Gütern auf der ersten oder letzten Meile. (tb)