Berlin. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am Montag, 17. Mai 2021, den Sofortvollzug für den Weiterbau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 in deutschen Gewässern angeordnet. Das BSH ist dem Bundesverkehrsministerium direkt unterstellt. Mit der Anordnung wird die aufschiebende Wirkung der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Weiterbau zunächst aufgehoben.
DUH: Nord Stream 2 nicht mit den Klimazielen vereinbar
Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert die Anordnung des BSH und kündigt weitere rechtliche Schritte an, um die aufschiebende Wirkung der eigenen Klage wiederherzustellen und die Bauarbeiten weiterhin zu stoppen. „Gegen jede klimapolitische Vernunft hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie den Weiterbau des größten fossilen Projekts Europas ermöglicht“, kritisiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Dieser Beschluss des Bundesamtes verstoße außerdem gegen Geist und Wortlaut des historischen Klimaschutzurteils des Bundesverfassungsgerichtes. Es sei völlig offensichtlich, so Müller-Kraenner, dass Bau und Betrieb von Nord Stream 2 nicht mit den Klimazielen vereinbar seien.
Der DUH-Bundesgeschäftsführer wörtlich: „Eine Neubewertung des fossilen Mega-Projektes Nord Stream 2 im Lichte des Verfassungsgerichtsurteiles wurde nicht vorgenommen, ist aber dringend erforderlich. Wir werden nun beim Verwaltungsgericht Hamburg beantragen, dass die aufschiebende Wirkung unserer Klage wiederhergestellt wird. Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um den Weiterbau dieses fossilen Mega-Projekts zu stoppen."
Hintergrund zur Klage des DUH
Bereits im Juli 2020 hat die DUH beim OVG Greifswald Klage auf Überprüfung der Bau- und Betriebsgenehmigung von Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage richtet sich gegen das Bergamt Stralsund. Daneben klagt die DUH vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen das ebenfalls zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Gegenstand ist hier eine Genehmigung für den Weiterbau von Nord Stream 2 im Zeitraum von September bis Mai. Die Klage gegen das BSH hatte bis zur heutigen Anordnung des Sofortvollzugs eine aufschiebende Wirkung und hat den Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern unmöglich gemacht. Beide Klagen sind anhängig. (dpa/eh)