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Bundesländer gegen Ausnahme für Kombi-Terminals in der AwSV

16.05.2014 13:55 Uhr
Bundesländer gegen Ausnahme für Kombi-Terminals in der AwSV
Einige Anlagenbetreiber rechnen bei Inkrafttreten der AwSV mit immensem Nachrüstaufwand
© Foto: Picture Alliance/dpa/Bernd Settnik

Nach dem Willen der Ausschüsse im Bundesrat sollen Anlagen des intermodalen Verkehrs beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen komplett der geplanten Bundesverordnung unterliegen.

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Berlin. Die Diskussionen um die neuen Wasserschutzregeln des Bundes nehmen kein Ende: Die vier Ausschüsse für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, für Verkehr und für Wirtschaft haben dem Bundesrat jetzt Empfehlungen zur geplanten Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vorgelegt. Unter anderem schlagen die Vertreter der Bundesländer darin einen zusätzlichen Paragrafen 29a über „Besondere Anforderungen an Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs“ in drei verschiedenen Fassungen vor (ab Seite 26 der Empfehlungen).

Die Ausschüsse wollen unter anderem die Ausnahmeregelung im bereits vom Bundeskabinett verabschiedeten Verordnungsentwurf streichen. Danach gelten für Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs im Hinblick auf die Anforderungen an die Rückhaltung nach Inkrafttreten der AwSV zunächst weiterhin die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. „Die vorgeschlagenen Änderungen dienen dazu, eine bundesrechtliche Vollregelung zu schaffen, die alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfasst“, heißt es dazu in einer Begründung des Umweltausschusses.

Würden in der Verordnung keine Regelungen an Anlagen im intermodalen Verkehr getroffen, würde das Ziel konterkariert, das Anlagenrecht zum Schutz der Gewässer, das sich im Laufe der Zeit in den Ländern in einigen Punkten unterschiedlich entwickelt hat, zu vereinheitlichen. Außerdem würde sowohl für die Vollzugsbehörden als auch die Wirtschaft dadurch erheblicher zusätzlicher Aufwand entstehen. Laut Wirtschaftsausschuss ließe sich damit auch eine Verzerrung des Wettbewerbs mit Betreibern von „normalen“ Umschlaganlagen verhindern.

Das ist für Kombiterminals geplant
In der inhaltlichen Ausgestaltung des Paragrafen 29a sind sich die Ausschüsse nicht ganz einig. Der Vorschlag des Umweltausschusses sieht vor, dass Flächen von Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs flüssigkeitsundurchlässig sein müssen und darauf anfallende Niederschlagswasser ordnungsgemäß als Abfall entsorgen oder als Abwasser beseitigt werden muss. Die anderen drei Ausschüsse schlagen vor, dass die Flächen in Beton- oder Asphaltbauweise so befestigt sein müssen, dass das dort anfallende Niederschlagswasser auf der Unterseite nicht austritt.

Recht ähnliche Vorstellung haben die vier Auschüsse hingegen, was die Sicherheitsanforderungen an die Anlagenbetrieber bei Betriebsstörungen angeht: Die Flächen müssen demnach darüber hinaus über eine Havariefläche oder -einrichtung verfügen, auf der Ladeeinheiten oder Straßen, aus denen wassergefährdende Stoffe austreten, abgestellt werden können und auf der wassergefährdende Stoffe zurückgehalten werden.

Die Empfehlungen der Ausschüsse enthalten neben den Vorschlägen zu den Kombi-Terminals weitere Ergänzungen zu den Vorschriften der AwSV. Sie sollen am nächsten Freitag im Bundesrat diskutiert werden. Einen kurzen Überblick über die geplanten Neuerungen und ihre Auswirkung auf die betroffenen Unternehmen gibt das Forum über die Lagerung und den Umschlag wassergefährdender Stoffe auf der Messe Cemat in Halle 27 am 22. Mai von 9.30 bis 11 Uhr in Hannover. Die Teilnahme ist für Messebesucher kostenlos.

Ausführlich werden alle wichtigen Fragen rund um die AwSV auf der Fachkonferenz „Lagerung und Umschlag wassergefährdender Stoffe“ behandelt, die die Redaktionen VerkehrsRundschau und Gefahr/gut gemeinsam am 1. und 2. Juli 2014 in Frankfurt veranstalten. (gh/ag)

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