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Bundeskabinett bringt Mindestlohn auf den Weg

02.04.2014 18:02 Uhr
Bundeskabinett bringt Mindestlohn auf den Weg
Das Bundeskabinett hat dem Mindestlohn-Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zugestimmt
© Foto: dpa/Picture Alliance/Bernd Von Jutrczenka

Nach langem Gerangel in der Koalition geht der Gesetzesentwurf zum gesetzlichen Mindestlohn jetzt zur Abstimmung ins Parlament.

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Berlin. Das Bundeskabinett hat am 2 April 2014 den überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zum Mindestlohn beschlossen. Das teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Hauptbestandteil des Gesetzes ist demnach eine flächendeckende Lohnuntergrenze von 8,50 Euro brutto pro Stunde für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren . Sie soll für alle Regionen und Branchen gelten.

Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg frei für das parlamentarische Verfahren. Der Bundestag soll das Gesetz am 4. Juli beschließen. Am 19. September soll es dann durch den Bundesrat. Geplant ist, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2015 bundesweit startet. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren sind laut dem Entwurf dann aber noch tariflich vereinbarte Mindestlöhne von unter 8,50 Euro möglich.

Vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind nach dem Gesetzesentwurf Jugendliche unter 18 Jahren, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, sowie ehrenamtlich Tätige. Außerdem fallen Langzeitarbeitslose, die erst wieder Fuß im Arbeitsmarkt fassen sollen zunächst nicht unter die Regelung. Sie sollen erst sechs Monate nach Einstellung Anspruch auf 8,50 Euro pro Stunde haben.

Damit will die Bundesregierung die Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen verbessern. Ursprünglich hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geplant, dass diese nur dann schlechter bezahlt werden dürfen, wenn der Arbeitgeber für sie Lohnkostenzuschüsse der Arbeitsagentur erhält.

Nachjustiert hat Nahles zudem bei den Praktikanten: Für freiwillige Praktika zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums, die bis zu sechs Wochen dauern, gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Ursprünglich war hier eine Zeitspanne von vier Wochen geplant. Pflichtpraktika im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- und Studienordnung fallen auch nicht unter das Gesetz. Wer allerdings bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hat und ein Praktikum absolviert, dem stehen hingegen die 8.50 Euro zu.  (dpa/ks)

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