Berlin. Die Bundesregierung will externe Kosten für Luftverschmutzung oder Lärm nicht bei der Berechnung der neuen Sätze für die LKW-Maut berücksichtigen. Um Rechtssicherheit für das Transport- und Logistikgewerbe zu schaffen und einer Strafe der EU-Kommission zu entgehen, hat das zuständige Bundesverkehrsministerium den Branchenverbänden nun einen Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßen-Mautgesetzes zur Stellungnahme vorgelegt. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) begrüßten vergangenen Freitag, dass externe Kosten des Straßenverkehrs weiterhin nicht den Mautgebühren aufgeschlagen werden sollen.
Derzeit beschränkt sich in Deutschland die Maut auf die Kosten, die der LKW durch die Nutzung der Infrastruktur verursacht. Grund für die geplante Gesetzesänderung ist die 2011 verabschiedete EU-Richtlinie 2011/76, die es den Mitgliedstaaten ausdrücklich erlaubt, eine zusätzliche Gebühr zur Deckung der Kosten von Schadstoff- und Lärmemissionen zu erheben. Die Bundesrepublik muss diese spätestens bis Oktober dieses Jahres umsetzen – bis dahin soll auch die neuen Mautsätze in Kraft treten. Die Grundlage für die neue Mauthöheverordnung bildet ein Wegekostengutachten, das im Auftrag von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) derzeit erstellt wird.
„Rechtlich ändert sich durch die Gesetzesänderung nichts, der Bund stellt nur klar, dass auch in Zukunft den deutschen Transportunternehmern keine Kosten für Luftverschmutzung oder Lärm angelastet werden sollen“, erklärte BGL-Justiziar Alex Schindler. Nach Auskunft des Rechtsexperten will die Bundesregierung mit der Anpassung des Bundesfernstraßen-Mautgesetzes darüber hinaus festschreiben, dass bei fehlendem Nachweis der Emissionsklasse künftig der Mauthöchstsatz erhoben wird und der Einsatz von Videokameras bei der Mautkontrolle erlaubt sein sollen. (ag)