Berlin. Für die Förderperiode 2015 soll es im Rahmen der Mautharmonisierung offenbar doch noch eine Förderung von Weiterbildungsmaßnehmen geben. Einen entsprechenden Richtlinienentwurf „Weiterbildung“ will das Bundesverkehrsministerium in Kürze mit den Verkehrsverbänden abstimmen, heißt es aus Branchenkreisen. Demnach soll damit sichergestellt werden, dass Güterverkehrsunternehmen für die Förderperiode 2015 noch Geld für Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Dazu soll das Antragsverfahren entsprechend angepasst werden um den zügigen Mittelabfluss zu gewährleisten.
Ausgenommen sind allerdings gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen, zu denen Unternehmen ohnehin verpflichtet sind. Dazu gehören Seminare und Lehrgänge gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sowie ADR-Fahrerschulungen.
Hintergrund: In einem Schreiben an das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hatte die EU-Kommission ihre Haltung bestätigt, dass für gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen keine staatlichen Beihilfen gewährt werden dürfen. Dies verstoße inzwischen gegen die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, die die unterschiedlichen Beihilfen in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht in Europa regelt und zum 1. Juli 2014 überarbeitet worden ist.
Ausweg De-Minimis
Allerdings zeichnet sich eine Möglichkeit ab, wie die obligatorischen Weiterbildungsmaßnahmen weiterhin gefördert werden dürften. Ein entsprechender Hinweis liegt dem Ministerium offenbar aus Brüssel vor. Über das De-Minimis-Förderprogramm dürfen demnach im Einklang mit EU-Recht auch die vorgeschriebenen Weiterbildungen gefördert werden. Dazu müsste in der De-Minimis-Richtlinie für die Förderperiode 2016 der Katalog der förderwürdigen Maßnahmen entsprechend erweitert werden.
Der Haken an der Sache: Die Fördermittel für Weiterbildung, die den Unternehmen bisher zusätzlich zum Geld aus dem De-Minimis-Programm zustanden, fielen dann weg. Denn die geförderten Weiterbildungen im Rahmen von De-Miminis würden mit den ursprünglich unterstützten Umwelt- und Sicherheitsmaßnahmen (Reifen, Ad-Blue etc.) konkurrieren. Es wäre nicht möglich, mit dem erweiterten Förderkatalog auch die Fördersummen entsprechend zu erweitern. Die europäische De-Minimis-Richtlinie (EU-Verordnung Nr. 1407/2013) begrenzt den Förderhöchstbetrag pro Unternehmen auf 100.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren. Ob diese theoretische Möglichkeit vom Ministerium aufgenommen wird, ist derzeit unklar. (diwi)