Berlin. Das Bundesverkehrsministerium will die Richtlinie für das Verfahren zur Erteilung der CEMT-Genehmigungen an Unternehmen in Deutschland aus dem Jahr 2015 aktualisieren. Darüber berichtete jetzt der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), der zusammen mit anderen Verkehrsverbänden die entsprechende Vergaberichtlinie überprüfen und Änderungen vorschlagen soll, die aufgrund des drohenden Brexits notwendig sind.
CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten und werden nur für Fahrzeuge erteilt, die mindestens dem Standard „Euro IV sicher“ entsprechen. In der Regel beginnt beim Bundesamt für Güterverkehr die Vergabe für das nächste Jahr immer im Oktober.
Übergangsregelung gilt nur bis Jahresende
Vor dem Hintergrund des möglichen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hatte die EU einen Notfallplan aufgestellt, wonach EU-Lizenzen im Straßengüterverkehr zwischen der EU und dem UK vorübergehend und zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2019 im Falle eines Brexit gegenseitig anerkannt werden sollen. Ob dieser Notfallplan über das Jahr 2019 hinaus verlängert wird, ist derzeit offen.
Insofern erachtet es der DSLV nach eigenen Angaben als sinnvoll, wenn das Bundesverkehrsministerium bereits bei der Überarbeitung der CEMT-Vergaberichtlinie für 2020 die künftige Verkehrssituation mit Großbritannien berücksichtigt und die erforderlichen Kriterien festlegt. (ag)