Berlin. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat kürzlich eine Verordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung vorgelegt. Sie macht „dem Bewachungsunternehmen sowie den eingesetzten Wachpersonen klare Vorgaben über die Anforderungen für die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen und die jeweils zu erbringenden Nachweise im Antragsverfahren“. Die Vorschriften sollen dazu beitragen, dass die bewaffneten Einsatzteams der privaten Bewachungsunternehmen in ihrem eigenen Interesse sowie in demjenigen der Reeder ihren Job mit der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit ausüben. (ag)
Bund setzt Qualifikationsstandards für Wachpersonal
Piratenabwehr: Eine Verordnung soll dafür sorgen, dass Sicherheitsleute auf Seeschiffen ihren Job mit der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit ausüben.