Berlin. Der Förderhöchstbetrag für eine Energieberatung im Mittelstand steigt zum nächsten Jahr auf 8000 Euro. Damit will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) eigenen Angaben zufolge größere Anreize für eine qualifizierte Beratung und für fachmännische Hilfe bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen setzen.
Das Zuschussprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, Energie zu sparen. Eine Energieberatung wird dabei mit staatlichen Beihilfen von bis zu 80 Prozent der Beratungskosten subventioniert (Initialberatung). Der Förderhöchstbetrag liegt bislang bei 4800 Euro (Detailberatung).
„Höhere Zuschüsse sollen die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen erhöhen und vor allem die Investitionen in effiziente Technologien in KMU weiter voranbringen“, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zur Änderung des Förderprogramms ab 2015. Erstmals gebe es dann auch staatliche Zuschüsse für eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch den Energieberater und ein Konzept zur Nutzung von Abwärme. Kleine Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhielten ein gefördertes Beratungsangebot mit einem Höchstbetrag von 800 Euro.
Um einen höheren Beratungsstandard sicherzustellen, werden zudem künftig nur noch Energieberatungen gefördert, die den Auditanforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie entsprechen. Die Durchführung wird ab 2015 nicht mehr bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) liegen, sondern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), wo man online einen Antrag stellen kann. (ag)