Köln. Das Antragsverfahren für die Ausbildungsförderung durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beginnt mit eineinhalb Monaten Verspätung am 19. Februar 2015. Wie die Straßenverkehrsgenossenschaft (SVG) Nordrhein auf ihrer Internetseite berichtet, hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) die unterschriebene Fassung der Richtlinie über die Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer an den Bundesanzeiger weitergeleitet - mit der Bitte um zeitnahe Veröffentlichung.
Eigentlich sollte das Antragsverfahren für die Ausbildungsförderung, das bis 31. Oktober 2015 läuft, bereits zum Beginn dieses Jahres starten. Die verspätete Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) aus Brüssel, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss, und die anschließende Diskussion über die Vereinbarkeit der Weiterbildungsförderung durch das BAG mit den Beihilfe-Vorschriften der Europäischen Union brachten den Zeitplan aber durcheinander. Das BMVI verschob den Starttermin deshalb vor Kurzen auf den 2. Februar 2015. Grund für die erneute Verzögerung ist, dass sich die Förderrichtlinie noch in der Ressortabstimmung befand.
Mit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie können Spediteure, Transporteure und Verlader ihre Anträge für 2015 ausschließlich auf elektronischem Weg stellen. Die SVG weist darauf hin, dass nur vollständige und bescheidungsreife Anträge einschließlich der erforderlichen Anlagen gefördert werden. Dazu gehöre auch die vom Antragsteller und dem potentiellen Auszubildenden unterschriebene Absichtserklärung. Dafür müsse man das amtliche Muster der Bewilligungsbehörde verwenden, das auf der BAG-Homepage eingestellt wird. Abgeschlossene Lehrverträge können nicht gefördert werden.
Mit dem Antrag hat der Antragsteller laut der SVG neuerdings Angaben zu den Kosten der betrieblichen Ausbildung und zur Höhe der für die Durchführung der betrieblichen Ausbildung benötigten öffentlichen Finanzmittel zu machen. Hierzu enthalte das Antragsformular eine Standarderklärung, mit der das förderfähige Unternehmen versichert, dass die Kosten der Ausbildung den Pauschalbetrag von 50.000 Euro übersteigen und die maximale Förderung (50 Prozent beziehungsweise 43 Prozent) beantragt wird.
Weiterbildungsförderung noch immer unklar
Weiterhin gedulden müssen sich Güterverkehrsunternehmen, die Weiterbildungen im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes bezuschussen lassen wollen. Weil es noch immer keine Entscheidung aus Brüssel gibt, welche der Maßnahmen künftig förderfähig sind und welche nicht, ist zunächst die Förderrichtlinie für das Programm „Ausbildung“ erscheinen. Wann die Förderrichtlinie für das Programm „Weiterbildung“ vorliegt und entsprechende staatliche Zuschüsse beantragt werden können, ist unklar. (ag)