Stuttgart. Baden-Württemberg befreit Personen, die beruflich bedingt in der Binnenschifffahrt tätig sind und sich länger als 72 Stunden in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, bei ihrer Rückreise von der Quarantäne-Auflage, einen negativen Corona-Test vorweisen zu müssen. Das geht aus der überarbeiteten Corona-Verordnung des Landes zur Einreise-Quarantäne hervor, die am 18. November 2020 in Kraft getreten ist und bis Ende des Monats gilt. Demnach müssen international tätige Binnenschiffer nach ihrer Einreise nach Baden-Württemberg auch ohne Vorlage eines negativen Corona-Tests nicht automatisch für zehn Tage in eine häusliche Quarantäne. Voraussetzung dafür ist, dass die Besatzung von Binnenschiffen grundsätzliche Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung ergreift, insbesondere auf nicht zwingend erforderliche Landgänge verzichtet.
Grundsätzlich gilt in Baden-Württemberg: Personen, die in das Land einreisen und sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich unverzüglich danach für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Dies gilt auch für alle, die zunächst in ein anderes Land in Deutschland eingereist sind. Davon nicht erfasst sind seit vergangener Woche bereits im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzte Beschäftigte, die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und keine Corona-Symptome wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen. (ja/ag)