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Autonomes Fahren: Fragen beim Datenschutz

02.06.2017 15:00 Uhr
Autonomes Fahren: Fragen beim Datenschutz
Autonomes und vernetztes Fahren wirft auch Fragen beim Datenschutz auf
© Foto: Daimler

An den rechtlichen Rahmenbedingungen für autonom fahrende und vernetzte Fahrzeuge wird derzeit gearbeitet. Beim Datenschutz sind noch viele Fragen offen.

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Berlin. Autonome und vernetzte Fahrzeuge stellen vermehrt Herausforderungen an den Schutz der Daten und den Schutz der Privatsphäre. Schon heute sei ein modernes Fahrzeug ohne eine Vielzahl von Steuerungssystemen nicht mehr denkbar, sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff am Donnerstag in Berlin. Die erhobenen Daten gäben jedoch auch Auskunft über das Nutzungsverhalten des Fahrers und erlaubten Rückschlüsse auf sein Leben. Insofern seien alle Daten personenbezogen und deshalb „datenschutzrechtlich relevant“. Voßhoff hatte am Donnerstag Vertreter aus Politik und Wirtschaft eingeladen, die Herausforderungen durch vernetzte und autonome Fahrzeuge für den Datenschutz zu diskutieren.

Datensicherheit und Privatsphäre stünden bei der Integration in den Alltag im Fokus, sagte Norbert Barthle, Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister. „Wir befinden uns an einer Zeitenwende, was die Digitalisierung des Verkehrs angeht.“ Die Zeit ließe sich vergleichen mit der Erfindung des Motors, meinte Barthle. Das neue Verkehrsrecht, das noch in dieser Wahlperiode in Kraft treten soll, werde das Straßenverkehrsgesetz an künftige Mobilitätsszenarien mit vernetzten und autonom fahrenden Autos angepasst. Der Schutz der erhobenen Daten soll dabei neu geregelt werden. Das Gesetz sieht etwa eine Art Blackbox in autonomen Fahrzeugen vor, die für den Fall eines Unfalls Position und Zeit erfasst.

Keinerlei Daten sollten ohne ausdrückliche Einwilligung der Fahrzeugnutzer verarbeitet werden dürfen, forderte die Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff. Zwischen Fahrzeugen untereinander ausgetauschte Daten müssten wirksam verschlüsselt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Und es müsse für den Fahrer klar erkennbar sein, welche Daten erhoben werden. (dpa/tb)

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