Berlin. Unternehmen, die Güterkraftverkehr oder Werkverkehr mit schweren Lkw durchführen, müssen sich keine Sorgen machen, dass es in diesem Jahr keine staatlichen Zuschüsse für die Schulung ihrer Fahrer mehr gibt oder die Beihilfen zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen verloren gehen. Das teilte das Bundesverkehrsministerium jetzt auf Anfrage der VerkehrsRundschau mit. In einer Stellungnahme des Pressereferats heißt es, dass die für die Förderperiode 2015 vorgesehenen Gelder wie geplant von den Güterverkehrsunternehmen abgerufen werden können – eventuell aber nicht mehr für alle bisherigen Maßnahmen.
Zuletzt war strittig, ob das Weiterbildungs-Programm im Rahmen der Mautharmonisierung in dieser Förderperiode aufgrund europarechtlicher Probleme ausgesetzt wird und die dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel damit erstmals seit 2009 nicht dem Transport- und Speditionsgewerbe zu Gute kommen.
Hintergrund ist eine EU-Rüge: In einem Schreiben an das Bundesverkehrsministerium hatte die Europäische Kommission Ende Januar ihre Haltung bestätigt, dass für gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen keine staatlichen Beihilfen gewährt werden dürfen. Dies verstoße inzwischen gegen die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, die die unterschiedlichen Beihilfen in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht in Europa regelt und zum 1. Juli 2014 überarbeitet worden ist.
Derzeit prüft das Bundesverkehrsministerium eigenen Angaben zufolge, wie es beim Weiterbildungs-Programm weiter vorgehen will. Eine Entscheidung hierzu werde demnächst getroffen werden. Zum weiteren Zeitplan machte das Pressereferat keine Angaben. (ag)