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Ausflaggen könnte bald 30.000 Euro pro Jahr kosten

27.09.2012 09:10 Uhr
Ausflaggen könnte bald 30.000 Euro pro Jahr kosten
Ab 2013 müssen Reeder, die ausflaggen wollen, einen Ausgleich leisten.
© Foto: ddp/David Hecker

Begünstigte Reeder, die nicht ausbilden, sollen laut einem Gesetzentwurf zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes ab 2013 fünfstellige Ablösebeträge zahlen.

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Berlin. Das Flaggenrechtsgesetz und die Schiffsregisterverordnung sollen geändert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vor, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird. Die Ausflaggung soll danach ab 2013 nur dann genehmigt werden, wenn dafür ein Ausgleich durch den begünstigten Reeder geleistet wird. Der Ausgleich soll in erster Linie in der Aufrechterhaltung der ausgeflaggten Schiffe als Ausbildungsplatz bestehen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Ausnahmsweise könne statt des Unterhaltes eines Ausbildungsplatzes ein entsprechender Ablösebetrag gezahlt werden. Die Zahlung des Ablösebetrages erfolge zweckgebunden an eine vom Verband Deutscher Reeder errichtete und vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im Bundesanzeiger bekanntgemachte Einrichtung.

Das Flaggenrechtsgesetz geht von einer Pflicht zur Führung der Bundesflagge aus, schreiben die Fraktionen. Aber auch das Führen einer anderen Nationalflagge, das Ausflaggen, sei rechtlich zulässig. Das führe aber zu einem Nachteil für den maritimen Standort Deutschland. Bleibe ein Schiff trotz Ausflaggung in gewissen rechtlich erheblichen Beziehungen zum Inland, zum Beispiel weil der Reeder weiterhin im Inland seinen Sitz hat, um bestimmte wirtschaftliche oder steuerliche Vorteile zu genießen, und das Schiff weiterhin im deutschen Schiffsregister eingetragen bleibt, obwohl die deutsche Rechtsordnung nicht mehr auf dem Schiff selber gilt, verursache dies wegen der eigentlich beabsichtigten Gesamtgeltung der deutschen Rechtsordnung ein Ungleichgewicht.

Bis zu 30.000 Euro werden fällig
Da die bestehenden Ausflaggungsgenehmigungen Bestandsschutz haben und sie sukzessive im Laufe der nächsten zwei Jahre auslaufen, wird laut dem Gesetzentwurf erst ab 2015 für jedes Schiff, das ausgeflaggt werden soll, das neue System greifen. Demnach dürften etwa 3000 Schiffe deutscher Eigentümer betroffen sein, die die deutsche Flagge führen müssen. Die Höhe des Ablösebetrages orientiert sich dem Papier zufolge an den gemittelten Kosten einer seefahrtsbezogenen Ausbildung je Kalenderjahr. Die Ausgleichzahlung hängt von der Größe des Schiffes ab und soll 20.000 bis 30.000 Euro je Jahr und je Schiff betragen. (ag)

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