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Ausbildungsförderung: Zuwendungsbescheide sollen rückwirkend erfolgen

18.10.2016 08:52 Uhr
Ausbildungsförderung: Zuwendungsbescheide sollen rückwirkend erfolgen
Das Geld kommt erst etwas später
© Foto: picture-alliance/Ernst Weingartner

Die Mittel für die Ausbildungsförderung werden im kommenden Haushaltsjahr aufgestockt. Dann sollen auch Förderanträge bewilligt werden, für die die Gelder 2016 nicht mehr ausreichen.

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Berlin. In der laufenden Förderperiode 2016 kann das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nicht alle Anträge auf Ausbildungsförderung bewilligen, weil nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung stehen. Allerdings sollen die Mittel für das kommende Haushaltsjahr aufgestockt werden, sodass 2017 die im Jahr 2016 gestellten Anträge, bei denen die Fördervoraussetzungen gegeben sind, rückwirkend positiv beschieden werden. Darauf weist der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hin.

Da die Förderrichtlinie zur Ausbildung den vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorsieht, sei es grundsätzlich egal, wenn ein Unternehmer den Auszubildenden bereits vor Erlass des Zuwendungsbescheides eingestellt hat, heißt es von dem Verband. Das BAG habe bereits damit begonnen, die betroffenen Antragsteller per E-Mail über das geplante Vorgehen zu informieren. Die Ausbildungs-förderung kann noch spätestens zum 31. Oktober 2016 beantragt werden.

Der DSLV hatte sich nach eigenen Angaben gemeinsam mit dem Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) für die Aufstockung der Mittel stark gemacht.  (ks)

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